Abschnitt 6 HWBLLwErl 2023/2024 - Sonstige Bestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024
- Redaktionelle Abkürzung
- HWBLLwErl 2023/2024,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78670
Wurde bereits vor Antragstellung mit der Behebung von Schäden nach Nummer 2.2.2 begonnen, steht dies der Hilfeleistung nicht entgegen. Frühester Beginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Hochwasserschäden eingetreten sind, jedoch nicht vor dem 23.12.2023.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 328)