Abschnitt 10 SchLfzRegAV - Eintragungen von Luftfahrzeugen
Bibliographie
- Titel
- Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchLfzRegAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32340
10.1
Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen wird in maschineller Form als automatisierte Datei geführt.
10.2
Auf Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen sind § 2 Abs. 1 der Schiffsregisterordnung und § 61 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SchRegDV sinngemäß anzuwenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)