Abschnitt 6 SchLfzRegAV - Bekanntmachung der Eintragungen
Bibliographie
- Titel
- Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchLfzRegAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32340
6.1
Für Bekanntmachungen der Eintragungen gemäß den §§ 19 und 20 SchRegDV, die nach Nummer 4.2 hergestellt werden, sind die hierfür eingeführten Vordrucke zu verwenden.
6.2
Für die Bekanntmachungen können auch Ablichtungen aus dem Registerblatt verwendet werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)