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Abschnitt 10 SchLfzRegAV - Eintragungen von Luftfahrzeugen

Bibliographie

Titel
Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Redaktionelle Abkürzung
SchLfzRegAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32340

10.1
Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen wird in maschineller Form als automatisierte Datei geführt.

10.2
Auf Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen sind § 2 Abs. 1 der Schiffsregisterordnung und § 61 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SchRegDV sinngemäß anzuwenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)