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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SchLfzRegAV - Das Registerblatt

Bibliographie

Titel
Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Redaktionelle Abkürzung
SchLfzRegAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32340

2.1
Das Registerblatt besteht aus einem Hängehefter und

2.1.1
beim See- und Binnenschiffsregister aus je einem Einlegebogen "Aufschrift" (grau), "Erste Abteilung" (weiß), "Zweite Abteilung" (rosa) und "Dritte Abteilung" (hellgrün),

2.1.2
beim Schiffsbauregister aus je einem Einlegebogen "Aufschrift" (grau), "Erste Abteilung/Zweite Abteilung" (weiß) und "Dritte Abteilung" (hellgrün).

Bei Bedarf können weitere Einlegebogen eingefügt werden.

2.2
Der Hängehefter (für das Seeschiffsregister in hellblauer, für das Binnenschiffsregister in grauer und für das Schiffsbauregister in gelber Farbe) enthält auf der Außenseite des oberen Deckels die Bezeichnung des Amtsgerichts, des Registers und der Blattnummer. Die Hängehefter sind mit einer doppelten Heftmechanik ausgestattet. Der Einlegebogen "Aufschrift" enthält auf der Rückseite das "Verzeichnis der Einlegebogen". Die Einlegebogen für die Aufschrift sowie für die Erste und Zweite Abteilung sind in die obere, die Einlegebogen für die Dritte Abteilung in die untere Heftmechanik einzufügen.

2.3
Die Einlegebogen haben das Format DIN A4 quer. Bei der Druckanordnung und Spaltengliederung ist zur Gewinnung möglichst großer Eintragungsräume gemäß § 25 Abs. 2, § 32 Satz 2 und § 49 Satz 2 SchRegDV von den der SchRegDV als Anlagen beigefügten Mustern abgewichen worden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)