Abschnitt 10 SchLfzRegAV - Eintragungen von Luftfahrzeugen
Bibliographie
- Titel
- Einrichtung und Führung der Schiffsregister in Loseblattform und Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchLfzRegAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32340
Aufgrund des § 96 Abs. 2 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen wird bestimmt:
Auf Eintragungen in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen ist § 2 Abs. 1 und 2 der Schiffsregisterordnung sinngemäß anzuwenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 der AV vom 21. September 2022 (Nds. Rpfl. S. 354)