Anlage 1 UKERdErl - Straßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagement
Bibliographie
- Titel
- Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
- Redaktionelle Abkürzung
- UKERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93100
Im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit tragen die Unfallkommissionen dafür Sorge, dass das nach der Richtlinie 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für Straßeninfrastruktur (ABl. EU Nr. 305 S. 1 "EU-Sicherheitsdirektive") notwendige Sicherheitsaudit auch in der ersten Betriebsphase für Straßenbauprojekte berücksichtigt wird.
Die Umsetzung der "EU-Sicherheitsdirektive" in nationales Recht erfolgt auf Grundlage des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau (ARS) Nr. 25/2021 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19.11.2021. Die Anwendung bezieht sich danach auf Straßen des Transeuropäischen Straßennetzes (im Folgenden: TERN), alle Bundesfernstraßen sowie Landstraßen, die mit Unionsmitteln finanziert wurden. Hier sind u. a. Straßenverkehrssicherheitsaudits in der ersten Betriebsphase nach Verkehrsfreigabe gemäß den Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019, s. ARS 4/2019 vom 26.2.2019) durchzuführen.
Die NLStBV bringt dieses Wissen ebenso wie entsprechende kartographische Darstellungen zu den Ergebnissen der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertung der Bundesstraßen, soweit diese Unterlagen seitens der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Verfügung stehen, durch ihre Mitarbeit in die Unfallkommissionen ein.
Sofern erforderlich, können hierzu weiterführende Regelungen getroffen werden.