§ 4 NLAVO - Zeitpunkt des Auswahlverfahrens
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NLAVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
1Das Auswahlverfahren nach § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen findet einmal im Kalenderjahr ab dem 1. April statt. 2Es betrifft die Studienplatzvergabe für das nächste Wintersemester, bei der Universitätsmedizin Göttingen auch für das Sommersemester des Folgejahres.