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  • ab 24.12.2022 (aktuelle Fassung)

§ 4 NLAVO - Zeitpunkt des Auswahlverfahrens

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NLAVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

1Das Auswahlverfahren nach § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen findet einmal im Kalenderjahr ab dem 1. April statt. 2Es betrifft die Studienplatzvergabe für das nächste Wintersemester, bei der Universitätsmedizin Göttingen auch für das Sommersemester des Folgejahres.