§ 11 NLAVO - Zuständige Stelle
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NLAVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Zuständige Stelle im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen und dieser Verordnung ist die Ärztekammer Niedersachsen (§ 1 Nr. 1 Buchst. j der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Kammern für die Heilberufe).