Abschnitt 3 VSA-ErgRdErl - 3. Beschaffung von IT
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
- Redaktionelle Abkürzung
- VSA-ErgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480000003023
Bei der Beschaffung von IT, die für VS eingesetzt werden soll, ist die oder der Geheimschutzbeauftragte zu beteiligen und ggf. das NLfV beratend hinzuzuziehen.