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  • ab 01.02.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 VSA-ErgRdErl - 5. Abstrahlsicherheit

Bibliographie

Titel
Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
Redaktionelle Abkürzung
VSA-ErgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003023

Bei der Installation von IT-Hardware, die VS unkryptiert führt, sind die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebenen Hinweise (Hinweise des BSI gemäß § 6 Abs. 2 der VSITR) zu beachten.