§ 3 NLAVO - Vertragliche Verpflichtung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NLAVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
In dem Vertrag nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen haben sich die Bewerberinnen und Bewerber zu verpflichten, an dem Ort in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden, den die zuständige Stelle unter Berücksichtigung der Ortswünsche bestimmt.