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  • ab 30.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 1 NIMVGemUmglS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

(1) Die Gemeinden Dellien, Haar, Kaarßen, Neuhaus (Elbe), Stapel, Sückau, Sumte und Tripkau sowie die Ortsteile Neu Bleckede, Neu Wendischthun und Stiepelse der Gemeinde Teldau und das historisch-hannoversche Gebiet im Forstrevier Bohldamm in der Gemeinde Garlitz - im Folgenden: Umgliederungsgebiet - werden von dem Land Mecklenburg-Vorpommern in das Land Niedersachsen umgegliedert.

(2) 1Die Gemeinden und Ortsteile werden in den Grenzen ihrer Gemarkungen, das historisch-hannoversche Gebiet im Forstrevier Bohldamm wird in den Grenzen der Flur 5 der Gemarkung Garlitz umgegliedert. 2Soweit die Grenze des Umgliederungsgebietes zum Land Mecklenburg-Vorpommern dem Lauf eines Gewässers folgt, verläuft sie in der Mitte des Gewässers. 3Die mit der Umgliederung verbundenen Grenzänderungen werden in der Anlage grafisch dargestellt. 4Die Anlage ist Bestandteil dieses Staatsvertrages.

(3) Der Grenzverlauf zwischen den Ländern bleibt im Übrigen unberührt.