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  • ab 01.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 HPRdErl - Zurücknahme der Erlaubnis

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Redaktionelle Abkürzung
HPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Vor einer Zurücknahme der Erlaubnis ist gemäß § 7 Abs. 3 HPG-DVO der Gutachterausschuss zu hören.