Abschnitt 10 HPRdErl - Zurücknahme der Erlaubnis
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Vor einer Zurücknahme der Erlaubnis ist gemäß § 7 Abs. 3 HPG-DVO der Gutachterausschuss zu hören.