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  • ab 13.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 UKERdErl - Qualifizierung von Mitgliedern in UK

Bibliographie

Titel
Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
Redaktionelle Abkürzung
UKERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100

Eine fachliche Qualifikation ist für die Mitwirkenden von UK unerlässlich.

Zur Sicherung der Qualität in der Unfallkommissionsarbeit sollen sich alle Mitwirkenden, insbesondere der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei, regelmäßig fortbilden. Insbesondere mit der erstmaligen Übernahme der Funktion ist eine zeitnahe Einweisung in die Funktion und Aufgaben unerlässlich. Dazu sind geeignete Qualifizierungsseminare anzubieten. Diese beinhalten auch die Schulung in elektronischen Systemen.

Die an der UK beteiligten Behörden werden gebeten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen.