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Anlage 6 Nds. MasterVO-Lehr - Fachpraktische Prüfungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
Nds. MasterVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 10)

  1. 1.

    Fachpraktische Prüfungen

    1. a)

      Im Fach Darstellendes Spiel: Präsentation eines eigenen Projekts

    2. b)

      In den Fächern Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten: Praktisch-gestalterische Bearbeitung eines Themas einschließlich einer experimentellen sowie theoretischen Auseinandersetzung

    3. c)

      In den Fächern Hauswirtschaft und Technik: Nachweis fachbezogener praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten anhand einer oder mehrerer Aufgaben

  2. 2.

    Fachpraktische Prüfungsanteile

    1. a)

      Im Fach Kunst

      • Alle Lehrämter: Präsentation eigener Arbeiten

      • Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerisch-praktischen Aufgabe im Bereich Bildende Kunst

      • Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerisch-praktischen Aufgabe im Bereich Visuelle Medien

      • Lehramt an Gymnasien: Bearbeitung einer weiteren Aufgabe im Bereich Gestaltung

    2. b)

      Im Fach Musik

      • Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien: Instrumentalspiel oder Gesang einschließlich Sprechen und Stimmbildung

      • Lehramt an Gymnasien: Instrumentalspiel und Gesang einschließlich Sprechen und Stimmbildung

      • Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien: Ensembleleitung

      • Lehramt an Gymnasien: Ensembleleitung (Orchester oder Band) und Chorleitung

      • Alle Lehrämter: Angewandte Musiktheorie

      • Alle Lehrämter: Vorbereitung, Vorführung und Erläuterung einer eigenen apparativen oder multimedialen oder choreografischen Produktion oder Improvisation

    3. c)

      Im Fach Sport

      Aus den Erfahrungs- und Lernfeldern A bis F sind fachpraktische Prüfungsanteile mindestens für die angegebene Anzahl einzelner Bereiche nachzuweisen.

      A

      • Laufen, Springen, Werfen

      • Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen

      alle Lehrämter: ein Bereich

      B

      • Gymnastische, rhythmische und tänzerische Bewegungsgestaltung

      • Trampolin, Turnen, Bewegungskünste

      alle Lehrämter: ein Bereich

      C

      • Spielen in Mannschaften (z. B. Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Hockey, darin integriert alternative Spielkulturen)

      Lehramt an Grund- und Hauptschulen (insbesondere: Schwerpunkt Grundschule), Lehramt für Sonderpädagogik: ein Bereich

      Lehramt an Grund- und Hauptschulen (insbesondere: Schwerpunkt Hauptschule), Lehramt an Realschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen: zwei Bereiche

      D

      • Rückschlagspiele, z. B.: Tischtennis, Tennis, Badminton

      alle Lehrämter: ein Bereich

      E

      • Auf dem Wasser (z. B.: Kanu, Segeln, Surfen, Rudern)

      • Auf Schnee und Eis (z. B.: Eislaufen, Alpin-Skilauf, Langlauf)

      • Auf Rollen und Rädern (z. B.: Radfahren, Inlineskaten)

      • Kämpfen (z. B.: Judo, Karate)

      • Reiten und Voltigieren

      Alle Lehrämter: zwei Bereiche, davon in einem Bereich mit Exkursion

      F

      • Psychomotorik

      • Kleine Spiele

      • Anfängerschwimmen

      Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an Realschulen: drei Bereiche

      Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen: Kleine Spiele