Abschnitt 3 TBSIT-IVRdErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IKT-Ausstattung in den Tagesbildungsstätten und in der Förderschule des Deutschen Taubblindenwerkes
- Redaktionelle Abkürzung
- TBSIT-IVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Zuwendungsempfänger sind:
3.1 Leistungserbringer der Freien Wohlfahrtspflege als Träger der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen sowie
3.2 das Deutsche Taubblindenwerk als Träger der Förderschule mit Sitz in Niedersachen.
Außer Kraft am 1. November 2024 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 4. November 2021 (Nds. MBl. S. 1648)