Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.11.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 TBSIT-IVRdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IKT-Ausstattung in den Tagesbildungsstätten und in der Förderschule des Deutschen Taubblindenwerkes
Redaktionelle Abkürzung
TBSIT-IVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Zuwendungsempfänger sind:

3.1 Leistungserbringer der Freien Wohlfahrtspflege als Träger der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen sowie

3.2 das Deutsche Taubblindenwerk als Träger der Förderschule mit Sitz in Niedersachen.

Außer Kraft am 1. November 2024 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 4. November 2021 (Nds. MBl. S. 1648)