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  • ab 01.11.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 TBSIT-IVRdErl - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IKT-Ausstattung in den Tagesbildungsstätten und in der Förderschule des Deutschen Taubblindenwerkes
Redaktionelle Abkürzung
TBSIT-IVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 11. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 10. 2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. November 2024 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 4. November 2021 (Nds. MBl. S. 1648)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Nachrichtlich:

An
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.
das Deutsche Taubblindenwerk
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen