Abschnitt 8 TBSIT-IVRdErl - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IKT-Ausstattung in den Tagesbildungsstätten und in der Förderschule des Deutschen Taubblindenwerkes
- Redaktionelle Abkürzung
- TBSIT-IVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 11. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 10. 2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. November 2024 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 4. November 2021 (Nds. MBl. S. 1648)
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich:
An
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.
das Deutsche Taubblindenwerk
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen