§ 10 AVO - Sek I - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Wer die Voraussetzungen des § 9 wegen nicht ausreichender Leistungen in Pflichtfremdsprachen nicht erfüllt hat, erhält im Fall von § 1 Abs. 5 Satz 2 den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, wenn die Mindestanforderungen für diesen Abschluss bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt sind. Es ist nur die am besten bewertete Pflichtfremdsprache zu berücksichtigen.