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Pflichtfeld

§ 10 AVO - Sek I - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
Amtliche Abkürzung
AVO - Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Wer die Voraussetzungen des § 9 wegen nicht ausreichender Leistungen in Pflichtfremdsprachen nicht erfüllt hat, erhält im Fall von § 1 Abs. 5 Satz 2 den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, wenn die Mindestanforderungen für diesen Abschluss bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt sind. Es ist nur die am besten bewertete Pflichtfremdsprache zu berücksichtigen.