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Pflichtfeld

§ 10 AVO - S I - Sekundarabschluß I - Realschulabschluß

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO - S I)
Amtliche Abkürzung
AVO - S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410014100000

Wer die Voraussetzungen des § 9 wegen nicht ausreichender Leistungen in Pflichtfremdsprachen nicht erfüllt hat, erwirbt den Sekundarabschluß I - Realschulabschluß, sofern die Mindestanforderungen bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt sind; dabei ist nur die am besten bewertete Pflichtfremdsprache zu berücksichtigen.