§ 10 AVO - S I - Sekundarabschluß I - Realschulabschluß
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO - S I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - S I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Wer die Voraussetzungen des § 9 wegen nicht ausreichender Leistungen in Pflichtfremdsprachen nicht erfüllt hat, erwirbt den Sekundarabschluß I - Realschulabschluß, sofern die Mindestanforderungen bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache erfüllt sind; dabei ist nur die am besten bewertete Pflichtfremdsprache zu berücksichtigen.