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  • ab 01.08.2016 (aktuelle Fassung)

§ 9 NAVO-Sek I - Niederschriften

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO-Sek I)
Amtliche Abkürzung
NAVO-Sek I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Es sind Niederschriften zu fertigen

  1. 1.

    über den Ablauf der schriftlichen Prüfungen,

  2. 2.

    über den Ablauf, die wesentlichen Inhalte und die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen sowie die Zusammensetzung des jeweiligen Fachprüfungsausschusses.