§ 9 NAVO-Sek I - Niederschriften
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO-Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- NAVO-Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Es sind Niederschriften zu fertigen
- 1.
über den Ablauf der schriftlichen Prüfungen,
- 2.
über den Ablauf, die wesentlichen Inhalte und die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen sowie die Zusammensetzung des jeweiligen Fachprüfungsausschusses.