Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 EB NAVO-Sek I - Zu § 9

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB NAVO-Sek I)
Amtliche Abkürzung
EB NAVO-Sek I
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

8.1 Über den Ablauf der schriftlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die folgende Angaben enthalten soll:

8.1.1
Datum, Ort, Beginn und Ende der Prüfung,

8.1.2
die zugelassenen Hilfsmittel,

8.1.3
die gewährten Erleichterungen der Prüfungsbedingungen für Prüflinge mit Behinderungen,

8.1.4
die Namen und die Sitzordnung der Prüflinge,

8.1.5
die Namen derjenigen Prüflinge, die den Prüfungsraum während der Prüfung verlassen haben, und die Dauer ihrer Abwesenheit,

8.1.6
ggf. besondere Vorkommnisse,

8.1.7
Unterschrift der aufsichtsführenden Lehrkraft.

8.2 Über den Ablauf der mündlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die folgende Angaben enthalten soll:

8.2.1
Datum, Ort, Beginn und Ende der Prüfung,

8.2.2
die Namen der Prüflinge,

8.2.3
die Namen des prüfenden und des Protokoll führenden Mitglieds des Fachprüfungsausschusses,

8.2.4
die Namen der Zuhörenden,

8.2.5
die behandelten Prüfungsgebiete und die zugelassenen Hilfsmittel,

8.2.6
die gewährten Erleichterungen der Prüfungsbedingungen für Prüflinge mit Behinderungen,

8.2.7
ggf. besondere Vorkommnisse,

8.2.8
die für die gezeigten Leistungen erteilten Noten,

8.2.9
Unterschrift der Mitglieder des Fachprüfungsausschusses.