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  • ab 13.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 UKERdErl - Wirksamkeitskontrolle

Bibliographie

Titel
Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
Redaktionelle Abkürzung
UKERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100

Die UK prüft die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen. Im Regelfall ist es ausreichend, die Unfallentwicklung auszuwerten.

Soweit erforderlich, ist ergänzend der Anhang 11 M UKO zu berücksichtigen.