Abschnitt 8 UKERdErl - Wirksamkeitskontrolle
Bibliographie
- Titel
- Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
- Redaktionelle Abkürzung
- UKERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93100
Die UK prüft die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen. Im Regelfall ist es ausreichend, die Unfallentwicklung auszuwerten.
Soweit erforderlich, ist ergänzend der Anhang 11 M UKO zu berücksichtigen.