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  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

Erster Abschnitt EB-BbS - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
Amtliche Abkürzung
EB-BbS
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1. Berufsbildende Schulen

1.1
Regionale Kompetenzzentren

Berufsbildende Schulen umfassen die vom jeweiligen Schulträger nach § 106 Abs. 7 NSchG mit Genehmigung der Schulbehörde errichteten Schulformen nach den §§ 15 bis 20 NSchG. Die Schulformen der berufsbildenden Schulen werden grundsätzlich organisatorisch und pädagogisch in einer Schule zusammengefasst; die Schule wird dabei entsprechend in Schulformen gegliedert (§ 106 Abs. 7 NSchG). Berufsbildende Schulen sind als Regionale Kompetenzzentren im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichtes, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung eigenverantwortlich (§ 32 Abs. 1 NSchG).

1.2
Aufgabe der berufsbildenden Schulen

In den berufsbildenden Schulen werden die Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsausbildung, ein Studium oder eine Berufstätigkeit vorbereitet. Die berufsbildenden Schulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern die erforderliche Grund-, Fach- oder Weiterbildung für einen bestimmten Beruf oder einen bestimmten Berufsbereich. Sie beteiligen sich an Maßnahmen der beruflichen Orientierung. Berufsbildende Schulen leisten mit ihren anschlussfähigen Bildungsgängen einen wesentlichen Beitrag für die Durchlässigkeit im Bildungssystem. Je nach individueller Vorbildung und Fähigkeit wird den Schülerinnen und Schülern der Erwerb von beruflichen Abschlüssen sowie allen allgemein bildenden Abschlüssen bis zur Allgemeinen Hochschulreife ermöglicht.

1.3
Regionalmanagement

Schulorganisatorische Maßnahmen gemäß § 106 NSchG sowie die Ausstattung gemäß § 108 NSchG obliegen dem jeweiligen Schulträger. Der Schulträger ist verpflichtet, das Bildungsangebot der berufsbildenden Schulen festzulegen. Schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung der Schulbehörde erfolgt auf der Basis der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in einem Bildungsgang und dem sich daraus ergebenen Budgets.

Die Schulbehörde berät und unterstützt die Schulträger bei schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 106 NSchG sowie die Schulen bei der inneren Organisation. Bei der Beratung und Unterstützung berücksichtigt die Schulbehörde insbesondere die Belange der Berufsschule, das regional und überregional bestehende Bildungsangebot sowie das Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der ausbildenden Unternehmen und der zuständigen Stellen an einer wohnortnahen und betriebsnahen Beschulung (Regionalmanagement). Die Schulbehörde koordiniert das Regionalmanagement und hat dabei die Aufgabe, schulfachliche und rechtliche Aspekte zusammenzuführen und das Vorgehen bei divergierenden Interessen zu konsentieren. Dabei bezieht sie alle an der beruflichen Bildung Beteiligte, wie Kammern, Innungen, ausbildende Betriebe, Verbände, Sozialpartner, mit ein. Dazu informiert sie unter Einbeziehung der betroffenen berufsbildenden Schulen die Schulträger schulfachlich und schulstatistisch darüber, welche Kooperationsmöglichkeiten zwischen einzelnen Bildungsgängen berufsbildender Schulen, auch überregional, bestehen. Bei der Beratung und Unterstützung sind die für das Fachklassenprinzip notwendigen Klassengrößen zur Sicherung der Unterrichtsqualität in der Berufsschule zu berücksichtigen.

1.4
Grundlagen der Ausbildung

Die Grundlagen der Ausbildung in den einzelnen Bildungsgängen sind die folgenden

  • Stundentafeln,

  • Vorschriften über die praktische Ausbildung,

  • Erläuterungen zu den Stundentafeln.

Außerdem sind die vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) veröffentlichen Curricularen Vorgaben für den Unterricht in berufsbildenden Schulen verbindlich.

2. Allgemeine Hinweise

2.1
Unterrichtsstunde

Das rechnerische Zeitmaß einer Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Die Pausen sind nach Zahl und Dauer ausreichend zu bemessen.

2.2
Unterrichtsorganisation

In den Stundentafeln wird die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden grundsätzlich für Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht an in der Regel wöchentlich fünf Tagen angegeben. Soweit pädagogisch und schulorganisatorisch möglich, können die Bildungsgänge für ganze Klassen auch als Teilzeitunterricht organisiert werden. In diesem Fall sind - soweit nicht besonders geregelt - die für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auf die Organisation in Teilzeitunterricht entsprechend umzurechnen. Davon abweichende Umrechnungen sind nur mit Genehmigung der Schulbehörde zulässig.

Werden vollzeitschulische Bildungsgänge in Teilzeit organisiert, können in den Curricularen Vorgaben vorgesehene Kompetenzen des berufsbezogenen Lernbereichs von den Schülerinnen und Schülern in Selbstlernphasen (Nummer 2.15) erworben werden, wenn die Stundentafeln dies vorsehen.

2.3
Gesamtwochenstunden und Gesamtstunden

Weisen die Stundentafeln für mehrjährige Bildungsgänge Gesamtwochenstunden (durchschnittliche Wochenstunden vervielfacht mit der Dauer der Ausbildung in Schuljahren) oder Gesamtstunden (Unterrichtsstunden, die in dem jeweiligen Zeitraum insgesamt erteilt werden sollen) aus, regelt die Schule die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Schuljahre in eigener Verantwortung.

2.4
Wochenstundenzahl für mehrere Fächer

Werden Wochenstunden oder Gesamtwochenstunden in der Stundentafel für mehrere Fächer gemeinsam ausgewiesen, so legt die Schule entsprechend den schulfachlichen Erfordernissen und den einschlägigen Rahmenrichtlinien und Richtlinien die Stundenanteile für die einzelnen Fächer fest. Dabei darf jedoch kein Fach vollständig entfallen. Der Anteil des Unterrichts im Fach Religion darf in der

2.4.1Berufsschule bei dreijähriger Ausbildungsdauer1,5 Gesamtwochenstunden,
2.4.2Berufsschule bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer2,0 Gesamtwochenstunden,
2.4.3Berufseinstiegsschule, einjährigen Berufsfachschule und Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule1,0 Wochenstunde
2.4.4Fachschulen
- Sozialpädagogik -,
- Heilerziehungspflege - und
- Heilpädagogik -2,0 Gesamtwochenstunden

nicht unterschreiten.

2.5
Verteilung der Unterrichtsstunden

Die in den Stundentafeln ausgewiesene Stundenzahl kann innerhalb eines Schuljahres aus schulorganisatorischen Gründen auf die einzelnen Unterrichtswochen anders verteilt werden. Dabei dürfen jedoch die in einem Schuljahr insgesamt vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht verändert werden.

2.6
Teilung von Klassen

Die Klasse darf geteilt werden bei

  1. a)

    praktischem Unterricht,

  2. b)

    Demonstrationen, Versuchen im fachtheoretischen Unterricht und Übungen,

  3. c)

    optionalen Lernangeboten,

sofern das pädagogisch notwendig, schulorganisatorisch möglich und aufgrund der Unterrichtsversorgung in allen Bildungsgängen der Schule vertretbar ist.

2.7
Handlungsorientierter Unterricht

Der Unterricht in berufsbildenden Schulen soll nach dem didaktisch-methodischen Konzept der Handlungsorientierung umgesetzt werden. Für alle Bildungsgänge sind kompetenzorientierte schulische Curricula anzulegen, die entsprechend der Leitlinie "Schulisches Curriculum-BBS (SchuCu-BBS)" zu erstellen und zu implementieren sind.

2.8
Lernfelder, Curriculare Einheiten, Lerngebiete, Module, Unterrichtsmodule und Qualifizierungsbausteine

Sehen die Stundentafeln vor, dass der Unterricht im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich nach Lernfeldern, Curricularen Einheiten, Lerngebieten, Modulen, Unterrichtsmodulen oder Qualifizierungsbausteinen zu erteilen ist, so soll der Unterricht pro Schuljahr in der Regel in vier bis sechs Lernfeldern, Curricularen Einheiten, Lerngebieten, Modulen, Unterrichtsmodulen oder Qualifizierungsbausteinen stattfinden, die entsprechend der Leitlinie "Schulisches Curriculum-BBS (SchuCu-BBS)" ausgestaltet sind. Unterrichtsmodule werden nach didaktisch-methodischen und organisatorischen Entscheidungen über das Schuljahr verteilt unterrichtet. Lernfelder, Curricularen Einheiten, Lerngebiete, Module, Unterrichtsmodule oder Qualifizierungsbausteine fassen die in den Curricularen Vorgaben beschriebenen Lerninhalte und Kompetenzen pädagogisch und fachlich zusammen und sind im Zeugnis besonders auszuweisen.

2.9
Optionale Lernangebote

2.9.1 Optionale Lernangebote sind für die Schülerin oder den Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote.

2.9.2 Soweit in den Stundentafeln vorgesehen und in den Curricularen Vorgaben nicht abweichend geregelt, kann die Schule im Rahmen der vorgegebenen Stundenzahl optionale Lernangebote wie folgt erteilen:

2.9.2.1
als besonders benotetes zusätzliches Fach, Lernfeld, Curriculare Einheit, Lerngebiet, Modul, Unterrichtsmodul oder Qualifizierungsbaustein;

2.9.2.2
zur Verstärkung des Unterrichtsumfangs der in der Stundentafel ausgewiesenen Fächer, Lernfelder, Curricularen Einheiten, Lerngebiete, Module, Unterrichtsmodule oder Qualifizierungsbausteine.

2.10
Förderunterricht

2.10.1 Für Schülerinnen und Schüler, die durch die Teilnahme am Unterricht nach der Stundentafel nicht hinreichend gefördert werden können und deshalb einer besonderen, individuellen Förderung bedürfen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist Förderunterricht als zusätzlicher Pflichtunterricht einzurichten. Der Förderunterricht kann bis zu zwei Wochenstunden betragen. Eine Fördergruppe besteht aus höchstens acht Schülerinnen oder Schülern. Sie soll vier Schülerinnen oder Schüler nicht unterschreiten.

2.10.2 Förderunterricht ist vorrangig in der Berufseinstiegsschule, in der einjährigen Berufsfachschule und in der Berufsschule zu erteilen.

2.10.3 Förderunterricht ist nur für solche Schülerinnen und Schüler einzurichten, die voraussichtlich das Ausbildungsziel bzw. den angestrebten Abschluss nicht erreichen. Über den Förderbedarf im Einzelfall beschließt die zuständige Konferenz.

2.10.4 Jeder Zuweisung zum Förderunterricht muss eine intensive Beratung der Schülerinnen und Schüler vorausgehen, an der alle beteiligten Lehrkräfte teilnehmen. Gegebenenfalls sind der Ausbildungsbetrieb und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten hierbei einzubeziehen. Erklärt die oder der Jugendliche sich einverstanden, wird sie oder er einer Fördergruppe zugewiesen oder es wird eine entsprechende Gruppe eingerichtet. Nach erfolgter Zuweisung ist die Teilnahme am Förderunterricht Pflicht.

2.10.5 Förderunterricht kann sich auf alle Inhalte der jeweiligen Stundentafel erstrecken. In den Fachstufen der Berufsschule sind die prüfungsrelevanten Fächer oder Lernfelder vorrangig anzubieten. Förderunterricht soll darüber hinaus Beiträge leisten zur Verbesserung der Lernfähigkeit sowie zur Entwicklung und Stabilisierung der Persönlichkeit. An Schulstandorten, an denen die Arbeitsverwaltung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler ausbildungsbegleitende Unterstützung anbietet, sollte sich der Förderunterricht auf berufsbezogene Inhalte konzentrieren. Absprachen zur inhaltlichen Abstimmung mit den betreffenden Maßnahmeträgern sind durchzuführen.

2.10.6 Im Förderunterricht sind Unterrichtsmethoden zu bevorzugen, die die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler anregen. Der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern für Fachpraxis ist in Anlehnung an Nummer 3.1.6 möglich. Im Hinblick auf die zulässigen Kleingruppen ist eine Doppelbesetzung nicht erforderlich.

2.10.7 Die Förderung soll zeitlich immer dann beginnen, wenn Förderbedarf (z. B. Sprachförderbedarf) erkennbar wird. Bei der Beratung (vgl. Nummer 2.10.4) ist zunächst festzulegen, ob eine kontinuierliche, unterrichtsbegleitende Förderung oder eine themenorientierte, zeitlich begrenzte Förderung notwendig ist.

2.10.8 Angesichts der unterschiedlichen Unterrichtsversorgung und des differenzierten Bedarfs an Förderunterrichtsstunden kann eine detaillierte Vorgabe über die zu erteilenden Gesamtstunden pro Schule nicht getroffen werden. An jeder Schule soll jedoch ein Stundenpool für den Förderunterricht eingerichtet werden. Die in diesem Pool vorgehaltenen Stunden können einen Umfang von bis zu 5 % aller in der Berufseinstiegsschule, der einjährigen Berufsfachschule und der Berufsschule zu erteilenden Stunden der o. g. Schulformen erreichen. Da Förderunterricht nur im Bedarfsfall erteilt werden soll, dürfen auch im laufenden Schuljahr Stundenpläne zugunsten von Fördergruppen umgeschichtet werden.

2.10.9 In einem Förderkurs können auch Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst werden; daher soll die Organisation des gesamten Förderunterrichts einer Schule einem Koordinationsbereich zugewiesen werden. Aufgrund des besonderen pädagogischen Anspruchs und der beschriebenen Zielgruppe ist - wenn vorhanden - der Koordinationsbereich zu wählen, in dem auch die Berufseinstiegsschule angesiedelt ist.

2.11
Praktische Ausbildung

Ort und Zeitpunkt der in den Stundentafeln vorgesehenen praktischen Ausbildung regelt die Schule. Der Ausbildungsplan wird von dem Betrieb oder der Einrichtung und der Schule gemeinsam erstellt. Die praktische Ausbildung kann geblockt oder unterrichtsbegleitend erfolgen. Die praktische Ausbildung wird durch die Lehrkräfte vor- und nachbereitet. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der Schule in dem Betrieb oder der Einrichtung besucht, beraten und in ihren Leistungen unter Einbeziehung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Betriebes oder der Einrichtung bewertet. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung des Betriebes oder der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in die Leistungsbewertung für den entsprechenden Lernbereich einbezogen.

2.12
Betriebspraktikum

Soweit diese Bestimmungen Betriebspraktika vorsehen, hat die Schule die Durchführung zu organisieren und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß daran teilnehmen und von den Lehrkräften beraten werden. Die Dauer der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Betriebspraktika kann in jedem Schuljahr um bis zu sechs Wochen dadurch verlängert werden, dass die Schulferien in diesem Umfang für Betriebspraktika genutzt werden.

2.13
Praktikum

Soweit diese Bestimmungen Praktika vorsehen, ist nur die Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte der Schule vorgesehen.

2.14
Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

Bei Bildungsgängen, in denen, ggf. in Verbindung mit einem Ergänzungsbildungsgang, die Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden kann, hat die Schule im Rahmen der ihr übertragenen Entscheidungsmöglichkeit den Unterricht so zu erteilen, dass er den Rahmenvorgaben der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [KMK] vom 5. 6. 1998 in der jeweils aktuellen Fassung) entspricht.

2.15
Unterstützung des Präsenzunterrichts

Der Präsenzunterricht kann teilweise durch Selbstlernphasen und Distanzunterricht unterstützt werden, sofern der Anteil des räumlich getrennten Unterrichtes schulweit höchstens 30 % pro Schuljahr beträgt, regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden und ein entsprechendes didaktisches Konzept vorliegt.

Selbstlernphasen liegen vor, wenn die Schülerinnen und Schüler die in den Curricularen Vorgaben vorgesehenen Kompetenzen statt im Unterricht selbstständig außerhalb des Lernortes Schule erwerben. Die Selbstlernphasen werden von den Lehrkräften im Unterricht vorbereitet, nachbereitet und bewertet.

Unter Distanzunterricht sind Unterrichtsformen zu verstehen, die auf einer Online-Plattform durchgeführt werden und bei denen der Lernprozess von der Lehrkraft aktiv gesteuert sowie der Lernfortschritt von ihr regelmäßig kontrolliert wird.

Beim Einsatz von Online-Lernplattformen ist die "Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht" zu beachten.

3. Berufsschule

3.1
Allgemeine Hinweise

3.1.1
Der Unterricht in der Berufsschule findet in den folgenden Organisationsformen statt:

3.1.1.1
Berufsschulunterricht an Einzeltagen:

Der Berufsschulunterricht findet regelmäßig wöchentlich an einem Tag oder an zwei Einzeltagen statt.

3.1.1.2
Gebündelter Teilzeitunterricht:

Die Berufsschule bündelt die einzelnen Unterrichtstage z. B. in der Weise, dass Berufsschulunterricht mit wöchentlich zwei bis drei Berufsschultagen im Wechsel mit unterrichtsfreien Wochen über einen längeren Zeitraum angesetzt wird.

3.1.1.3
Blockunterricht:

Blockunterricht ist Vollzeitunterricht, der in zusammenhängenden Teilabschnitten von mindestens einer Woche mit fünf Werktagen im regelmäßigen Wechsel mit betrieblichen Ausbildungszeiten stattfindet. Die Einrichtung von Blockunterricht ist mit den örtlichen, an der Berufsausbildung beteiligten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.

3.1.1.4
Berufsschulunterricht im Rahmen von dualen Studiengängen:

Bei einer Verknüpfung eines Hochschulstudiums mit einer dualen Berufsausbildung ist es erforderlich, dass die Kompetenzen beider Abschlüsse vermittelt werden. Dabei ist es aber nicht sinnvoll, gemeinsame Schnittmengen aus den Berufsbildern an zwei Bildungsstandorten (doppelt) zu unterrichten. Im Interesse einer effektiven Ausbildung muss deshalb zwischen der Hochschule und der Berufsschule abgestimmt werden, wer welche Kompetenzen, die nach Maßgabe

  • des Studienplans der Hochschule,

  • der Ausbildungsverordnung für den dualen Ausbildungsberuf,

  • der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen und

  • des einschlägigen Rahmenlehrplanes

erworben werden müssen, zu welchem Zeitpunkt im Bereich der Theorie vermittelt. Über das Ergebnis dieser Abstimmung soll ein Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule und der Berufsschule abgeschlossen werden. Für den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung tragen die Betriebe und die zuständigen Stellen nach dem BBiG die Verantwortung. Ob auch der betriebliche Teil der Ausbildung in den Kooperationsvertrag einbezogen wird, ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden.

3.1.1.5
Anrechnung von Studienleistungen auf den Berufsschulunterricht:

Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Beginn einer dualen Berufsausbildung eine Hochschule besucht haben, können nachgewiesene Studienleistungen im Umfang der Gleichwertigkeit auf den Berufsschulunterricht im berufsbezogenen Lernbereich angerechnet werden. Im zeitlichen Umfang der Anrechnung können diese Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Die Anrechnung ist auf den Berufsschulzeugnissen zu vermerken. Für den Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich ist Nummer 3.1.3 maßgebend.

3.1.2 Ein Unterrichtstag darf für Schülerinnen und Schüler nicht mehr als 9, eine Unterrichtswoche bei Blockunterricht nicht mehr als 37 Unterrichtsstunden umfassen.

3.1.3 Die in der Berufsschule mit Teilzeitunterricht oder Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) für den berufsübergreifenden Lernbereich bei dreijährigen Ausbildungsverhältnissen ausgewiesene Gesamtwochenstundenzahl kann für Auszubildende mit einer Hochschulreife von 14 auf 8 reduziert und für lernschwächere Auszubildende in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb auf 16 erhöht werden. Für Ausbildungsverhältnisse mit einer längeren oder kürzeren Gesamtausbildungsdauer können die ausgewiesenen Gesamtwochenstunden entsprechend reduziert oder erhöht werden. Nummer 3.1.4 Halbsatz 1 und Nummer 2.4 Satz 1 bleiben unberührt.

3.1.4 Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach und kein nach dem Rahmenlehrplan vorgeschriebenes Lernfeld vollständig ersetzt werden.

3.1.5 Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nummer 3.1.1 genannten Organisationsformen nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann.

3.1.6 Im Rahmen des didaktischen Konzepts des berufsbezogenen Lernbereichs können Demonstrationen, Versuche und Übungen durchgeführt werden. Die Demonstrationen und Versuche werden in der Regel von einer Fachtheorielehrkraft und einer Lehrkraft für Fachpraxis gemeinsam durchgeführt.

3.1.7 In der Berufsschule für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Agrarservice, Fischwirt/Fischwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Landwirt/Landwirtin und Pferdewirt/Pferdewirtin soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Für den Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin gilt dies nur für die Grundstufe und die Fachstufe 1.

3.1.8 In der Berufsschule für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter/Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Justizfachangestellter/Justizfachangestellte und Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter kann der berufsbezogene Lernbereich im Rahmen der Gesamtwochenstunden um zwei Gesamtwochenstunden erhöht werden.

3.2
Stundentafel für die Berufsschule

LernbereicheGesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer von
2 Jahren3 Jahren3 1/2 Jahren
Berufsübergreifender Lernbereich91416,5
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation 1)
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich152225,5
mit den Lernfeldern
-
-
Insgesamt243642

Für Auszubildende nach § 66 BBiG und § 42r der Handwerksordnung kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden.

3.3
Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich1)
Berufsbezogener Lernbereich12
mit den Kompetenzbereichen
I.Personale Kompetenz
a)Selbstkompetenz
b)Soziale Kompetenz
II.Fachkompetenz
Insgesamt12

Der Kompetenzerwerb des berufsübergreifenden Lernbereichs in den Themenbereichen Deutsch/Kommunikation, Politik, Bewegungserziehung/Sport und Religion sowie des berufsbezogenen Lernbereichs erfolgt in Kompetenzbereichen I. a), I. b) und II.

4. Berufseinstiegsschule (BES)

4.1
BES - Klasse 1

4.1.1
Organisation des Unterrichts

Der berufsbezogene Lernbereich bezieht sich in Theorie und Praxis auf Bildungsinhalte aus mindestens einer Fachrichtung und wird im Rahmen von Qualifizierungsbausteinen unterrichtet. Im Rahmen dieser Qualifizierungsbausteine erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kompetenzen aus anerkannten Ausbildungsberufen oder berufsqualifizierenden Berufsfachschulen. Jeder Qualifizierungsbaustein umfasst jeweils mindestens 60 und höchstens 120 Zeitstunden. Qualifizierungsbausteine sollen die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen.

Eine Fachrichtung muss während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Der Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich bezieht sich grundsätzlich auf die Qualifizierungsbausteine des berufsbezogenen Lernbereiches.

Der berufsübergreifende Lernbereich wird in den Unterrichtsmodulen

  • Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt

  • Förderung Grundlagenwissen

unterrichtet. Die Schulen legen die Gewichtung der Unterrichtsschwerpunkte selbstständig fest, um den Bedarfen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Die Unterrichtsmodule sind ganzjährig zu unterrichten.

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche mit doppelter Lehrerbesetzung durchgeführt werden. Der Umfang der auf der Grundlage der Stundentafel zu erteilenden Wochenstunden reduziert sich entsprechend.

4.1.2
Optionale Lernangebote

Abweichend von Nummer 2.9 des Ersten Abschnitts dienen optionale Lernangebote in der Klasse 1 der schwerpunktmäßigen Entwicklung von Interessen und Neigungen, der Förderung der Kreativität, der Freizeitgestaltung und Sprachförderung.

Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den optionalen Lernangeboten werden nicht bewertet.

4.1.3
Einzelfallbezogene Förderpläne nach § 69 Abs. 4 NSchG

Für Jugendliche, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können im Rahmen der Erfüllung der Schulpflicht nach § 69 Abs. 4 NSchG einzelfallbezogene Förderpläne aufgestellt werden. Die einzelfallbezogene Förderung kann vollständig durch eine Jugendwerkstatt oder eine andere geeignete Einrichtung übernommen oder durch eine Vernetzung schulischer (z. B. Teilbesuch der BES Klasse 1) und außerschulischer Förderangebote durchgeführt werden.

4.1.4
Betriebspraktikum

In der Klasse 1 soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.

4.1.5
Stundentafel für die BES - Klasse 1

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich1)7
mit den Unterrichtsmodulen
-Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt
-Förderung Grundlagenwissen
Berufsbezogener Lernbereich24
mit den Qualifizierungsbausteinen
-
-
Optionale Lernangebote4
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche35

In der Unterrichtsplanung ist Nummer 2.4.3 zu beachten.

4.1.6
Erfolgreiche Teilnahme

Am Ende des Bildungsganges spricht die Zeugniskonferenz eine Empfehlung zur Aufnahme in die Berufseinstiegsschule Klasse 2 aus, wenn die Klasse 1 erfolgreich besucht wurde und eine erfolgreiche Teilnahme an der Klasse 2 zu erwarten ist. Kriterien für die Beurteilung der erfolgreichen Teilnahme legt die Klassenkonferenz spätestens zu Beginn des Schuljahres fest. Dabei sind Lernentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten und Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres mitzuteilen und über das Schuljahr hinweg schülerbezogen zu dokumentieren.

4.2
BES - Klasse 2 in Vollzeitform

4.2.1
Organisation des Unterrichts

Der berufsbezogene Lernbereich bezieht sich in Theorie und Praxis auf Bildungsinhalte aus mindestens einer Fachrichtung und wird im Rahmen von Qualifizierungsbausteinen unterrichtet. Im Rahmen dieser Qualifizierungsbausteine erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kompetenzen aus anerkannten Ausbildungsberufen oder berufsqualifizierenden Berufsfachschulen. Jeder Qualifizierungsbaustein umfasst jeweils mindestens 60 und höchstens 120 Zeitstunden. Qualifizierungsbausteine sollen die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen.

Eine Fachrichtung muss während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Der Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich bezieht sich grundsätzlich auf die Qualifizierungsbausteine des berufsbezogenen Lernbereiches.

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche mit doppelter Lehrkräftebesetzung durchgeführt werden. Der Umfang der auf der Grundlage der Stundentafel zu erteilenden Wochenstunden reduziert sich entsprechend.

4.2.2
Betriebspraktikum und praktische Ausbildung

Während des Schuljahres soll ein Betriebspraktikum von 160 Zeitstunden Dauer durchgeführt werden.

Die praktischen Inhalte von Qualifizierungsbausteinen können ganz oder teilweise in qualifizierten außerschulischen Einrichtungen als praktische Ausbildung vermittelt werden.

4.2.3
Überweisung in die Klasse 1 nach § 59 Abs. 5 Satz 3 NSchG

Ist von einer Schülerin oder einem Schüler der Klasse 2, die oder der noch nicht die Klasse 1 besucht hat, nicht zu erwarten, dass sie oder er das Bildungsziel der Berufseinstiegsschule erreichen wird, kann sie oder er auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bis spätestens sechs Wochen und im Regelfall nicht früher als vier Wochen nach Beginn des Unterrichts in die Klasse 1 überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule die aufnehmende Schule nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

4.2.4
Stundentafel für die BES - Klasse 2 in Vollzeitform

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich14
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Englisch
Mathematik
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich21
mit den Qualifizierungsbausteinen
-
-
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche35

4.3
BES - Klasse 2 - in Teilzeitform

4.3.1
Organisation des Unterrichts

Die Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich wird im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 17 Abs. 3 NSchG durchgeführt. Schülerinnen und Schüler der Teilzeitform und der Vollzeitform können im berufsübergreifenden Lernbereich gemeinsam unterrichtet werden.

Der Unterricht darf über die gesamte Laufzeit der Einstiegsqualifizierung betrachtet einen zeitlichen Anteil von 30 % des Gesamtumfangs dieser Maßnahme nicht überschreiten.

4.3.2
Fehlzeiten

Schulische Unterrichtsversäumnisse sind dem Betrieb bzw. der außerschulischen Einrichtung mitzuteilen. Bei mehr als 10 % unentschuldigter Fehltage der gesamten Unterrichtstage gilt die Qualifizierung als erfolglos. Über einen eventuellen Ausschluss vom Bildungsgang entscheidet die Schule. Der Betrieb bzw. die außerschulische Einrichtung sind darüber zu informieren.

4.3.3
Erwerb des Hauptschulabschlusses

Der Hauptschulabschluss wird nur bei bescheinigter erfolgreicher Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung erteilt.

4.3.4
Stundentafel für die BES - Klasse 2 in Teilzeitform

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich14
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Englisch
Mathematik
Politik
Sport
Religion
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche14

4.4
BES - Sprach- und Integrationsklassen

Die Sprach- und Integrationsklassen können als

  • Klasse Sprache/Integration in Teilzeitform und

  • Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform

geführt werden.

4.4.1
BES -Klasse Sprache/Integration in Teilzeitform

4.4.1.1
Organisation des Unterrichts

Ziel ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an Sprachförderung bzw. sonderpädagogischer Unterstützung. Der Unterricht kann inklusiv im Rahmen der Vollzeitklassen der BES stattfinden. Für jede Schülerin und jeden Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist ein individueller Förderplan zu erstellen.

Die betriebliche Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich wird im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 17 Abs. 3 NSchG durchgeführt. Der Unterricht darf über die gesamte Laufzeit der Einstiegsqualifizierung betrachtet einen zeitlichen Anteil von 30 % des Gesamtumfangs dieser Maßnahme nicht überschreiten. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kann die betriebliche Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich im Rahmen eines unterrichtsbegleitenden Betriebspraktikums durchgeführt werden.

Der berufsübergreifende Lernbereich wird in den Unterrichtsmodulen

  • Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt

  • Förderung Grundlagenwissen

unterrichtet.

Der berufsbezogene Lernbereich wird in dem Unterrichtsmodul praktische Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben unterrichtet.

Die Schulen legen die Gewichtung der Unterrichtsschwerpunkte selbstständig fest, um den Bedarfen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Die Unterrichtsmodule sind ganzjährig zu unterrichten.

4.4.1.2
Zeugnis

In der Teilzeitklasse für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an Sprachförderung werden die Sprachkompetenzen der erreichten Sprachniveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) angegeben.

4.4.1.3
Stundentafel der BES - Klasse Sprache/Integration in Teilzeitform

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich9
mit den Unterrichtsmodulen 1)
-Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt
-Förderung Grundlagenwissen
Berufsbezogener Lernbereich
mit dem Unterrichtsmodul
-praktische Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben3
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche12

Die Unterrichtsmodule sind ganzjährig zu unterrichten.

4.4.2
BES - Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform

4.4.2.1
Allgemeine Vorgaben

In die Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sekundarbereich I aufgenommen.

Die Dauer eines Durchganges beträgt grundsätzlich ein Jahr. Der Start eines Durchgangs erfolgt bedarfsorientiert und ist nicht vom Schuljahr abhängig. Der Wechsel in ein Regelangebot, z. B. in die Berufseinstiegsschule Klasse 1, Klasse 2 oder in eine Berufsfachschule ist jederzeit möglich, sofern die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Im Rahmen dieses Sprachförderangebots wird kein Schulabschluss vergeben.

4.4.2.2
Organisation des Unterrichts

Die angestrebten Kompetenzen werden in den folgenden drei Unterrichtsmodulen erworben:

  • Spracherwerb,

  • Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt,

  • Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben.

Der Kompetenzerwerb im Bereich der deutschen Sprache steht im Zentrum, somit bildet das Unterrichtsmodul Spracherwerb den Schwerpunkt des Bildungsganges. Die Unterrichtsmodule Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt und Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben sind sprachoffensiv zu gestalten, so dass die erworbene Sprachkompetenz anwendungsbezogen trainiert und gefestigt werden kann. Unterrichtsmodul Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben ist praxisorientiert zu vermitteln.

Die Durchführung der Unterrichtsmodule kann in schuleigenen aber auch in außerschulischen Einrichtungen erfolgen. Die Einbindung anderer Einrichtungen gemäß § 69 Abs. 4 Satz 2 NSchG ist möglich.

Die unter Nummer 4.1.1 vorgesehene Reduzierung der Stundentafel um vier Stunden zu Gunsten individueller pädagogischer Maßnahmen kann bei Bedarf vorübergehend erhöht werden. Anlässe hierfür können z. B. die Bildung von Lerngruppen (Alphabetisierung, geringe schulische Grundbildung), eine zeitweise Doppelbesetzung, eine Klassenteilung im Unterrichtsmodul Spracherwerb oder pädagogische Aufgaben im Rahmen des Übergangsmanagements sein. Dabei ist zu gewährleisten, dass jede Schülerin und jeder Schüler für mindestens fünf Stunden pro Tag ein Unterrichtsangebot bekommen.

4.4.2.3
Zeugnis

Am Ende des Bildungsganges erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, welches die in den Unterrichtsmodulen erworbenen Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers aufführt. Zusätzlich werden das Arbeits- und Sozialverhalten sowie entschuldigte und unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse aufgeführt.

4.4.2.4
Betriebspraktikum

In der Klasse Sprache und Integration soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.

4.4.2.5
Stundentafel der BES - Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich20
mit den Unterrichtsmodulen 1)
-Spracherwerb
-Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt 2)
Berufsbezogener Lernbereich
mit dem Unterrichtsmodul 1)
-Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben15
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche35

Die Unterrichtsmodule sind ganzjährig zu unterrichten.

In der Unterrichtsplanung ist Nummer 2.4.3 zu beachten.

5. Berufsfachschule

5.1
Allgemeine Hinweise

5.1.1
Struktur der Berufsfachschule

Die Schule strukturiert die Fachrichtungen und ggf. berufsbezogenen Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen so, dass nachweislich die Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres bestimmter (einzelner oder einer Gruppe) dualer Ausbildungsberufe erworben werden. Der Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten soll auf dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - aufbauen, wenn anders die Anforderungen an den Beruf nicht erreicht werden können. Die Berufsfachschule - Wirtschaft -, die auf dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - aufbauend geführt wird, kann mit der Zusatzbezeichnung "Höhere Handelsschule" versehen werden.

5.1.2
Planungsunterricht

In der einjährigen Berufsfachschule kann in den berufsbezogenen Lernbereichen - Theorie - und - Praxis - wöchentlich pro Klasse im Durchschnitt eine gemeinsame Unterrichtsstunde für Planungsunterricht verwendet werden, der im Klassenverband gemeinsam von der Fachtheorielehrkraft und den Fachpraxislehrkräften erteilt wird. Für die Schülerinnen und Schüler reduziert sich dadurch die Stundenzahl der Stundentafel entsprechend.

5.1.3
Praktische Ausbildung

In einjährigen Berufsfachschulen sollen für eine Klasse mindestens 160 Zeitstunden des berufsbezogenen Lernbereichs - Praxis - als praktische Ausbildung in geeigneten Betrieben durchgeführt werden.

5.1.4
Überweisung in die Berufseinstiegsschule nach § 59 Abs. 5 Satz 3 NSchG

Ist von einer Schülerin oder einem Schüler einer Berufsfachschule nicht zu erwarten, dass sie oder er das Bildungsziel einer Berufsfachschule erreichen wird, kann er oder sie auf Beschl. der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bis spätestens sechs Wochen und im Regelfall nicht früher als vier Wochen nach Beginn des Unterrichts in eine Berufseinstiegsschule überwiesen werden, wenn dieser Bildungsgang noch nicht besucht wurde. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

5.1.5
Demonstrationen, Versuche und Übungen

In der Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule können im Rahmen des didaktischen Konzepts des berufsbezogenen Lernbereichs - Theorie - bis zu zwei Wochenstunden Demonstrationen, Versuche und Übungen durchgeführt werden. Die Demonstrationen und Versuche werden in der Regel von einer Fachtheorielehrkraft und einer Lehrkraft für Fachpraxis gemeinsam durchgeführt. 5.1.6 DEULA

In der einjährigen Berufsfachschule - Agrarwirtschaft - und - Gartenbau - soll ein einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden.

5.2
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich9
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -1)9
mit den Lernfeldern
-
-
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -1)18
mit den Lernfeldern
-
-
Insgesamt36

In der Fachrichtung Wirtschaft werden die Gesamtwochenstunden für die berufsbezogenen Lernbereiche - Theorie - und - Praxis - zusammengefasst.

5.3
Stundentafel für die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich16
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -10
mit den Lernfeldern
-
-
Insgesamt26 1)

Der Unterricht soll so organisiert werden, dass während des Bildungsganges zusätzlich ein Praktikum in Betrieben und Einrichtungen der Wirtschaft im Zeitumfang von einem Tag je Woche durchgeführt werden kann.

5.4
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich23
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Religion
Sport
Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -39
mit den Lernfeldern
Berufsrolle und Konzeptionen Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung Sozialpädagogische Bildungsarbeit Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Insgesamt62

6. Berufsqualifizierende Berufsfachschule

6.1
Allgemeine Hinweise

Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der Schulbehörde abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.

6.2
Stundentafel für die Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer -

LernbereicheGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -
mit den Fächern}26
Pädagogik/Heilpädagogik
Psychologie
Sprachbehindertenpädagogik
Musiktheorie
Phoniatrie/Pädaudiologie
Berufs- und Rechtskunde
Atem- und Stimmtherapie}19,5
Atem- und Sprachtherapie
Atem- und Bewegungstherapie
Medizinische Grundlagen12,0
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
mit den Fächern
Atem- und Stimmtherapie 1)}15
Atem- und Sprachtherapie 1)
Atem- und Bewegungstherapie 1)
Lehrproben im Bereich Schulung}12,5
Instrumentalspiel 1)
Chor/Chorische Stimmschulung
Rhythmik
Insgesamt 2)66

In diesem Fach muss eine Stunde als Einzelunterricht erteilt werden.

Während der Ausbildung an der Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer - ist zusätzlich ein Praktikum abzuleisten. Das Praktikum dient der Anwendung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und dem Erwerb praktischer Fertigkeiten. Das Praktikum dauert ein halbes Jahr. Die Schülerin oder der Schüler wählt im Einvernehmen mit der Schule die Praktikumsstelle aus. Die Schule und die Praktikumsstelle legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist nur mit Zustimmung der Schule möglich. Nach Ablauf des Praktikums berichtet die Praktikumsstelle der Schule über die Leistungen der Schülerin oder des Schülers. Nach Abschluss des Praktikums haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit einzureichen.

6.3
Stundentafel für die berufsqualifizierende Berufsfachschule der Fachrichtungen

6.3.1
Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent,

6.3.2
Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent,

6.3.3
Elektrotechnische Assistentin/Elektrotechnischer Assistent,

6.3.4
Gestaltungstechnische Assistentin/Gestaltungstechnischer Assistent,

6.3.5
Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent,

6.3.6
Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent:

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich10
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -1)}56
mit den Fächern/Lernfeldern
-
-
-
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -1)2)
mit den Fächern/Lernfeldern
-
-
-
Insgesamt66

In der Klasse 2 der Bildungsgänge

  • Elektrotechnische Assistentin/Elektrotechnischer Assistent,

  • Gestaltungstechnische Assistentin/Gestaltungstechnischer Assistent und

  • Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent

ist in den berufsbezogenen Lernbereichen ein lernbereichsüber-greifendes Projekt durchzuführen. Das Projekt wird anteilig innerhalb der jeweiligen Lernbereiche bewertet und geht in die Lernbereichsnote ein. Der Projekttitel und die Projektgesamtnote sind unter Bemerkungen im Zeugnis auszuweisen.

In der Klasse 2 des Bildungsganges sollen für eine Klasse mindestens 160 Zeitstunden des berufsbezogenen Lernbereichs - Praxis - als praktische Ausbildung in geeigneten Betrieben durchgeführt werden.

6.4
Stundentafel für die Berufsfachschule - Ergotherapie -

LernbereicheGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Berufsbezogener Lernbereich
- Theorie und praktischer Unterricht -
mit den Fächern
Ergotherapeutische Mittel28,75
Ergotherapeutische Maßnahmen27
Kommunikation2,5
Berufsidentität3,25
Optionale Lernangebote6
Insgesamt67,5

Berufsbezogener Lernbereich

- Praxis -

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1 700 Zeitstunden durchgeführt, die in folgenden Bereichen abzuleisten sind:

a)Psychosozialer (psychiatrischer/psychosomatischer) Bereich400 Zeitstunden
b)Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich400 Zeitstunden
c)Arbeitstherapeutischer Bereich400 Zeitstunden
d)Erhöhung der Bereiche a bis c nach Wahl der Schule500 Zeitstunden

Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken. Die während der praktischen Ausbildung anleitenden Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten müssen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung besitzen und eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen. Das Zahlenverhältnis zwischen anleitenden Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten und Schülerinnen oder Schülern soll höchstens 1 zu 4 betragen.

6.5
Stundentafel für die Berufsfachschule - Informatik -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich10
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Betriebswirtschaftslehre
Berufsbezogener Lernbereich27
- Kernbereiche der Informatik -
mit den Lernfeldern
-
-
-
Berufsbezogener Lernbereich29
- Schwerpunkte der Informatik -1)
mit den Lernfeldern
-
-
-
Insgesamt66

Im zweiten Ausbildungsjahr ist ein Projekt mit einem Stundenanteil von 240 Stunden durchzuführen. Die erbrachten Leistungen fließen in die Lernbereichsnote ein. Außerdem sind der Projekttitel und die Projektgesamtnote unter Bemerkungen im Zeugnis auszuweisen.

6.6
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz/Kaufmännischer Assistent Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich8
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Politik
Religion
Sport
Berufsbezogener Lernbereich27
- Wirtschaft/Bürokommunikation -
mit den Lernfeldern
-
-
-
Berufsbezogener Lernbereich29
- Englisch/Zweite Fremdsprache -
mit den Lernfeldern
-
-
-
Insgesamt 1)64

Während des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung von insgesamt vier Wochen Dauer durchgeführt.

6.7
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin Schwerpunkt Informationsverarbeitung/Kaufmännischer Assistent Schwerpunkt Informationsverarbeitung -

LernbereicheGesamtwochen. stunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich8
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Politik
Religion
Sport
Englisch/Kommunikation
Berufsbezogener Lernbereich27
- Wirtschaft -
mit den Lernfeldern
-
-
-
Berufsbezogener Lernbereich29
- Informationsverarbeitung -
mit den Lernfeldern
-
-
-
Insgesamt 1)64

Während des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum in Betrieben der Wirtschaft und Verwaltung von insgesamt vier Wochen Dauer durchgeführt.

6.8
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kosmetik -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -21
mit den Lernfeldern
-
-
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -1)21
mit den Lernfeldern
-
-
Insgesamt54

Im Berufsbezogenen Lernbereich - Praxis - werden in der Klasse 2 zusätzlich insgesamt 560 Zeitstunden als praktische Ausbildung in geeigneten Kosmetikbetrieben durchgeführt.

6.9
Berufsfachschule - Agrarwirtschaftlich-technische Assistentin/Agrarwirtschaftlich-technischer Assistent -

6.9.1
Stundentafel für den Schwerpunkt Tierproduktion

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Englisch/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Informationsverarbeitung
Chemie und Physik
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -18
mit den Fächern
Versuchswesen
Tierernährung
Tierzucht
Tierhygiene
Biologie
Mikrobiologie
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -6
Naturwissenschaftliche Laborarbeit Praktische Ausbildung
Zusätzlich findet während des Bildungsganges eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 1 800 Zeitstunden in geeigneten anerkannten betrieblichen Ausbildungsstätten statt. Sie kann entsprechend den regionalen Erfordernissen auch abweichend von der Stundentafel, jedoch unter Einhaltung der Gesamtstundenzahl, organisiert werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der betrieblichen Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.
Insgesamt36

6.9.2
Stundentafel für den Schwerpunkt Pflanzenproduktion

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Englisch/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Informationsverarbeitung
Chemie und Physik
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -18
mit den Fächern
Versuchswesen
Bodenkunde und Pflanzenernährung
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Pflanzenzüchtung
Biologie
Mikrobiologie
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -6
Naturwissenschaftliche Laborarbeit Praktische Ausbildung Zusätzlich findet während des Bildungsganges eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 1 800 Zeitstunden in geeigneten anerkannten betrieblichen Ausbildungsstätten statt. Sie kann entsprechend den regionalen Erfordernissen auch abweichend von der Stundentafel, jedoch unter Einhaltung der Gesamtstundenzahl, organisiert werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der betrieblichen Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.
Insgesamt36

6.10
Stundentafel für die Berufsfachschule - Pflegeassistenz -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Mathematik
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -
mit den Fächern
Arbeits- und Beziehungsprozesse6
Unterstützung des Menschen12
Pflege von Menschen12
Optionale Lernangebote3
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
Während des Bildungsganges wird eine zusätzliche praktische Ausbildung von insgesamt 960 Stunden (24 Wochen) in geeigneten Einrichtungen in dem Bereich Pflege und in mindestens einem der beiden Bereiche Betreuung und Versorgung durchgeführt. Die praktische Ausbildung soll geblockt erfolgen. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.
Insgesamt45

6.11
Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent -

6.11.1
Erster Ausbildungsabschnitt

6.11.1.1
Stundentafel

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation2
Fremdsprache/Kommunikation2
Politik2
Berufsbezogener Lernbereich
- theoretischer Anwendungsbereich -
mit den Lernfeldern
Verordnungen ausführen5
Beraten und Abgeben im Rahmen10,5
der Selbstmedikation
Dienstleistungen anbieten und erbringen5,5
Bei Betriebsgestaltung und -entwicklung mitwirken4,5
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
mit den Lernfeldern
Arzneimittel herstellen16
Qualität kontrollieren17,5
Insgesamt65

6.11.1.2
Praktikum

Während der Ausbildung ist ein Praktikum von 160 Zeitstunden außerhalb der schulischen Ausbildung in einer Apotheke unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers abzuleisten. Es soll Einblicke in die Betriebsabläufe einer Apotheke und die pharmazeutischen Tätigkeiten vermitteln und in Abschnitten von mindestens fünf Tagen abgeleistet werden. Von der Apotheke wird über die regelmäßige Teilnahme an dem Praktikum eine Bescheinigung erteilt.

6.11.1.3
Erste Hilfe

Außerhalb der schulischen Ausbildung ist eine Ausbildung in Erster Hilfe abzuleisten.

6.11.2
Zweiter Ausbildungsabschnitt - Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung dient der Vorbereitung auf den zweiten Prüfungsabschnitt und wird in Apotheken, ausgenommen Zweigapotheken, abgeleistet. Die Leiterin oder der Leiter der Apotheke hat dafür zu sorgen, dass die praktische Ausbildung nur Tätigkeiten umfasst, die die Ausbildung fördern. Einer in der Apotheke tätigen Apothekerin oder einem in der Apotheke tätigen Apotheker soll nicht mehr als eine Schülerin oder ein Schüler zur praktischen Ausbildung zugewiesen werden. Die praktische Ausbildung vertieft die im Lehrgang erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse und wendet sie praktisch an. Sie erstreckt sich gemäß Anlage 1 Teil C PTA-APrV auf folgende Lerngebiete:

  1. a)

    Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren,

  2. b)

    Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung,

  3. c)

    Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln,

  4. d)

    Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit,

  5. e)

    Notfallarzneimittel nach § 15 ApBetrO,

  6. f)

    Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke,

  7. g)

    Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke,

  8. h)

    Ausführung ärztlicher Verschreibungen,

  9. i)

    Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme,

  10. j)

    Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten,

  11. k)

    Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise,

  12. l)

    Aufzeichnungen nach § 22 ApBetrO,

  13. m)

    Apothekenübliche Waren und Dienstleistungen nach § 1a Absatz 10 und 11 der Apothekenbetriebsordnung,

  14. n)

    Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung,

  15. o)

    Qualitätsmanagement.

Während der praktischen Ausbildung hat die Schülerin oder der Schüler ein Tagebuch zu führen. In diesem sind die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln zu beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anzufertigen.

Über die praktische Ausbildung in der Apotheke hat die Apotheke eine Bescheinigung auszustellen, in der auch zu bestätigen ist, dass die im Tagebuch beschriebenen Arbeiten von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgeführt wurden.

Nummer 2.11 findet keine Anwendung.

6.12
Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer Assistent - mit den Schwerpunkten Nautik, Fischerei und Schiffsbetriebstechnik

6.12.1
Stundentafel

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich25
- Theorie -
mit den Lernfeldern
Aufgaben im Maschinendienst übernehmen
Nach den Regeln guter Seemannschaft arbeiten
Aufgaben im Wach- und Brückendienst übernehmen
Für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen
Metallische Werkstücke und Baugruppen herstellen
Auf dem Schiff arbeiten und leben
Berufsbezogener Lernbereich31
- Praxis -
mit den Lernfeldern
Aufgaben im Maschinendienst übernehmen
Nach den Regeln guter Seemannschaft arbeiten
Aufgaben im Wach- und Brückendienst übernehmen
Für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen
Metallische Werkstücke und
Baugruppen herstellen
Auf dem Schiff arbeiten und leben
Insgesamt68

6.12.2
Praktische Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis -

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung auf Seeschiffen mit einer Dauer von 30 Wochen durchgeführt. Die Schülerin oder der Schüler, die Schule und die Ausbildungsstätte schließen einen Vertrag über die praktische Ausbildung ab. Die für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums vorgesehene Schiffsoffizierin oder der Schiffsoffizier soll Inhaberin bzw. Inhaber eines deutschen Befähigungszeugnisses sein.

Während der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule ein Berichtsheft über ihre Tätigkeit zu führen und nach Abschluss eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung einzureichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in Anwendung von § 22 Abs. 5 BbS-VO von den beteiligten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern bewertet.

6.13
Stundentafel für die Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich1)10
mit den Fächern
Deutsch/
Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation
Politik
Mathematik
Religion
Sport
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie2)35
Klasse 1Klasse 2
mit den Modulen Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrollemit den Modulen Entwicklung beruflicher Identität
Betreuung und Begleitung von Kindern Erziehung als pädagogische BeziehungsgestaltungEntwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern Pädagogische Konzepte
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern 3) Optionale Lernangebote 3)Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II Arbeit mit Familien und Bezugspersonen  3) Optionale Lernangebote  3)
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
mit den Modulen
Reflexion der Praktischen Ausbildung3
Durchführung der Praktischen Ausbildung  1) Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
Insgesamt48

Die für den berufsübergreifenden Lernbereich in Klasse 2 vorgesehene Stundenzahl kann für Schülerinnen und Schüler mit einer Hochschulreife um höchstens drei Stunden reduziert und für zusätzliche praktische Ausbildung verwendet werden. Dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.

Wird der Bildungsgang mit Teilzeitunterricht geführt, sind vier Gesamtwochenstunden des berufsbezogenen Lernbereichs - Theorie als Selbstlernphasen für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Die Module können in Klasse 1 oder 2 unterrichtet werden.

6.14
Stundentafel für die Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Persönliche Assistenz -

LernbereicheZahl der WochenstundenLernbereicheZahl der Wochenstunden
Klasse 1Klasse 2
Berufsübergreifender Lernbereich9Berufsübergreifender Lernbereich5
mit den Fächernmit den Fächern
Deutsch/KommunikationDeutsch/Kommunikation
Fremdsprache/KommunikationFremdsprache/Kommunikation
PolitikPolitik
ReligionReligion
SportSport
Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -9Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -13
mit den Lernfeldernmit den Lernfeldern
Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden
Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden Optionales LernfeldGrundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf koordinieren und organisieren
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -1)18Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
mit den LernfeldernWährend des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen im Umfang von insgesamt 20 Wochen durchgeführt.
Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden Optionales Lernfeld
Insgesamt36Insgesamt18

In der Klasse 1 sollen mindestens 160 Zeitstunden des berufsbezogenen Lernbereichs - Praxis - als praktische Ausbildung in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt werden.

6.15
Stundentafel für die Berufsfachschule Assistentin/Assistent für Mode und Design

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich8
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/
Kommunikation
Politik
Religion
Sport
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -30
Klasse 1Klasse 2
mit den Lernfeldernmit den Lernfeldern
Charakterisieren und Prüfen von Werkstoffen für ein einfaches BekleidungsstückPlanen und Fertigen eines Bekleidungsstückes
Computergestütztes Konstruieren von Modellen Konstruieren von Grund- und ModellschnittenComputergestütztes Konstruieren von Modellen Konstruieren von Grund- und Modellschnitten
Planen und Gestalten von ModePlanen und Gestalten von Mode
Entwicklung künstlerischer GestaltungsgrundlagenEntwickeln künstlerischer Gestaltungsgrundlagen
Entwerfen und Illustrieren von ModeEntwerfen und Illustrieren von Mode
Darstellen von Stilepochen
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -28
mit den Lernfeldern
Charakterisieren und Prüfen
von Werkstoffen
Planen von Arbeitsaufträgen
Entwerfen und Herstellen von Modellen
Insgesamt 1)66

In der Klasse 2 des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum von insgesamt 4 Wochen Dauer durchgeführt.

6.16
Stundentafel für die Berufsfachschule Maßschneiderin/Maßschneider

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich5
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -13
mit den Lernfeldern
-
-
-
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -32
mit den Lernfeldern
-
-
-
Insgesamt 1)50

Während des Bildungsganges wird eine einschlägige praktische Ausbildung mit einer Dauer von 1 280 Stunden (entsprechend 2 Tagen pro Woche) absolviert. Die Leistungen, die die Schülerin/der Schüler während der praktischen Ausbildung erbringt, fließen in den berufsbezogenen Lernbereich - Praxis - in die Bewertung ein.

6.17
Stundentafel für die Berufsfachschule - Pflege

LernbereicheGesamtstunden des dreijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern280 Stunden
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Religion

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie und schulische Praxis

In den Curricularen Einheiten (CE) gemäß der Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht nach § 53 PflBG in der Veröffentlichung vom 1. 8. 2019 bezogen auf die Ausbildungsjahre (AJ):

CE-NrTitelGesamtstunden1./2.AJ3.AJ/ 23.AJ/ 33.AJ/ 4
1Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden7070
2Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen180180
3Erste Pflegeerfahrungen reflektieren8080
4Gesundheit fördern und präventiv handeln16080808080
5Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken3402001401401400
6In Akutsituationen sicher handeln12060606060
7Rehabilitatives Pflegehandeln im inter-professionellen Team16080808080
8Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten250160909090
9Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen20015050-110
10Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern18012060110-
11Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen16080808080
19001260640640640
19001260640

Hinzu kommen 200 Stunden zur Verteilung auf CE und AJ.

Insgesamt: 2 100 Stunden.

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis

Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2 500 Zeitstunden gemäß Anlage 7 (zu § 1 Abs. 2 Nr. 2; § 26 Abs. 2, S. 1, § 28 Abs. 2 S. 1), Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) in der Gültigkeit vom 1. 1. 2020 und dem Rahmenlehrplan für die praktische Ausbildung in der Veröffentlichung gemäß § 53 PflBG vom 1. 8. 2019 durchgeführt.

7. Fachoberschule

7.1
Allgemeine Hinweise

7.1.1 Die Klasse 11 umfasst sowohl den in der Stundentafel vorgesehenen Unterricht als auch ein gelenktes Praktikum.

7.1.2 Das Praktikum mit einem Gesamtumfang von mindestens 960 Zeitstunden (gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Anlage 5 zu § 33 BbS-VO) soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. Teile des Praktikums können in Werkstätten berufsbildender Schulen abgeleistet werden. Diese Anteile sollen 240 Zeitstunden nicht überschreiten. In der Fachoberschule - Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie - ist die Teilnahme an einem berufsspezifischen Lehrgang bis zu drei Wochen möglich.

7.1.3 Das Fach Naturwissenschaft wird nur in der Klasse 12 erteilt.

7.2
Stundentafel für die Fachoberschule

LernbereicheWochenstunden
Klasse 11Klasse 12
Berufsübergreifender Lernbereich818
mit den Fächern
Deutsch
Englisch
Mathematik
Naturwissenschaft
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich412
mit den Lerngebieten der jeweiligen Fachrichtung und des jeweiligen Schwerpunktes
Insgesamt1230

7.3
Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife

7.3.1 Stundentafel für den Ergänzungsbildungsgang zu der

  • Berufsschule für den Ausbildungsberuf,

  • Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer -,

  • Berufsfachschule - Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Elektrotechnische Assistentin/Elektrotechnischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Gestaltungstechnische Assistentin/Gestaltungstechnischer Assistent -

  • Berufsfachschule - Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Ergotherapie -,

  • Berufsfachschule - Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz -,

  • Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin für Informationsverarbeitung/Kaufmännischer Assistent für Informationsverarbeitung -,

  • Berufsfachschule - Agrarwirtschaftlich-technische Assistentin/Agrarwirtschaftlich-technischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -,

  • Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Persönliche Assistenz -,

  • Berufsfachschule - Assistentin/Assistent für Mode und Design,

  • Berufsfachschule - Pflege,

  • Schule für Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger,

  • Schule für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,

  • Schule für Logopädin/Logopäde,

  • Schule für Physiotherapeutin/Physiotherapeut,

  • Schule für Diätassistentin/Diätassistent,

  • Schule für Technische Assistentin/Technischer Assistent in der Medizin,

  • Schule für Hebamme/Entbindungspfleger:

FächerGesamtwochenstunden
Deutsch/Kommunikation}1)
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mathematik
Naturwissenschaft
Insgesamt6

Die Schule, die den Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife anbietet, entscheidet in Abstimmung mit der Schule, die den Unterricht für die Berufsausbildung erteilt, welche Fächer mit welchem Stundenumfang unterrichtet werden müssen, um die Voraussetzungen der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen in der Fassung vom 9. 3. 2001 (Nds. MBl. S. 610) zu erfüllen. Die Erfüllung der Voraussetzungen dieser Vereinbarung ist zu dokumentieren.

8. Stundentafel für die Berufsoberschule

LernbereicheWochenstunden Klasse 13
Berufsübergreifender Lernbereich1)19
mit den Fächern
Deutsch
Englisch
Mathematik
Naturwissenschaft
Religion
In der Fachrichtung Technik zusätzlich Wirtschaftslehre
Berufsbezogener Lernbereich11
Mit den Fächern oder den Lerngebieten der jeweiligen Fachrichtung
Insgesamt30

Nach § 31 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa BbS-VO ist für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nur möglich, wenn in der Berufsoberschule Unterricht in einer zweiten Fremdsprache im Umfang von 320 Stunden erteilt wurde.

9. Berufliches Gymnasium

9.1
Allgemeine Hinweise

9.1.1 Verteilung der Unterrichtsstunden

Im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkte Agrarwirtschaft und Ökotrophologie können in der Einführungsphase zwei Naturwissenschaften jeweils ein halbes Schuljahr erteilt werden.

Das Fach "Praxis" ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden.

Zusätzlich können im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl unter Beachtung der Belegungsverpflichtung optionale Lernangebote eingerichtet werden.

9.1.2 Projektarbeit

Im ersten oder zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase ist eine Projektarbeit mit beruflichem Bezug anzufertigen. Sie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur vertieften selbständigen wissenschaftspropädeutischen Arbeit. Sie kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt werden, wobei im Falle der Gruppenarbeit die Einzelleistung der Schülerin oder des Schülers klar ersichtlich sein muss. Die Projektarbeit ist auf der Grundlage des Profilfaches "Praxis" und der die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfächer zu erstellen. Es können jedoch auch alle weiteren Fächer der Stundentafel in das Projekt einbezogen werden.

9.1.3 Bewertung der sprachlichen Richtigkeit

Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form in einer Klausur oder in gleichwertigen schriftlichen Leistungsnachweisen führen in der Qualifikationsphase zu einem Abzug von bis zu zwei Punkten bei der einfachen Wertung.

9.1.4 Klausurarbeiten unter Prüfungsbedingungen

Im dritten oder vierten Schulhalbjahr ist in den vier schriftlichen Prüfungsfächern jeweils mindestens eine Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit zu schreiben.

9.1.5 Betriebspraktikum

Während der Einführungsphase kann ein Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.

9.2
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Wirtschaft -

LernbereicheZahl der Wochenstunden
Einführungsphase 11. SchuljahrgangQualifikationsphase
12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Lernbereich - Kernfächer -
Deutsch33 (5) 1)3 (5) 1)
Englisch33 (5) 1)3 (5) 1)
Mathematik2)3 (5) 1)3 (5) 1)
Weitere Fremdsprache444
Lernbereich - Ergänzungsfächer -
Geschichte}2 je ein Halbjahr2 (3) 3)- (3) 3)
Politik--
Religion22 (3) 3)- (3) 3)
Biologie oder22 (3) 3)2 (3) 3)
Chemie oder
Physik
Sport222
Lernbereich - Profilfächer -
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen - Controlling 4)444
Volkswirtschaft333
Berufliche Informatik 5)333
Praxis der Unternehmung222

Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind fünfstündig zu erteilen.

Gilt ab Schuljahr 2022/2023.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau ist, wird es dreistündig unterrichtet.

Fachrichtung prägendes Profilfach.

Die Umbenennung des Unterrichtsfachs gilt aufsteigend im Jahrgang 11 (Einführungsphase) ab dem Schuljahr 2022/2023.

9.3
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Technik -

LernbereicheZahl der Wochenstunden
Einführungsphase 11. SchuljahrgangQualifikationsphase
12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Lernbereich - Kernfächer -
Deutsch33 (5) 1)3 (5) 1)
Englisch33 (5) 1)3 (5) 1)
Mathematik2)3 (5) 1)3 (5) 1)
Weitere Fremdsprache444
Lernbereich - Ergänzungsfächer -
Geschichte}2 je ein Halbjahr2 (3) 3)- (3) 3)
Politik--
Religion22 (3) 3)- (3) 3)
Chemie oder Physik22 (3/5) 4)2 (3/5) 4)
Sport222
Lernbereich - Profilfächer -
Technik (schwerpunktbezogen) 5)444
Betriebs- und Volkswirtschaft333
Berufliche Informatik 6)333
Praxis (schwerpunktbezogen)222

Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind fünfstündig zu erteilen.

Gilt ab Schuljahr 2022/2023.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau ist, wird es dreistündig unterrichtet.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht fünfstündig, als Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig zu erteilen.

Schwerpunkt prägendes Profilfach.

Die Umbenennung des Unterrichtsfaches gilt aufsteigend im Jahrgang 11 (Einführungsphase) ab dem Schuljahr 2022/2023.

9.4
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Gesundheit und Soziales -

9.4.1 Schwerpunkt Agrarwirtschaft

LernbereicheZahl der Wochenstunden
Einführungsphase 11. SchuljahrgangQualifikationsphase
12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Lernbereich - Kernfächer -
Deutsch33 (5) 1)3 (5) 1)
Englisch33 (5) 1)3 (5) 1)
Mathematik2)3 (5) 1)3 (5) 1)
Weitere Fremdsprache444
Lernbereich - Ergänzungsfächer -
Geschichte}2 je ein Halbjahr2 (3) 3)- (3) 3)
Politik--
Religion22 (3) 3)- (3) 3)
Biologie 4) oder Chemie 22 (3/5) 5)2 (3/5) 5)
Sport222
Lernbereich - Profilfächer -
Agrar- und Umwelttechnologie 6)444
Betriebs- und Volkswirtschaft333
Berufliche Informatik 7)333
Praxis222

Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind fünfstündig zu erteilen.

Gilt ab Schuljahr 2022/2023.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht dreistündig zu erteilen.

Wird nicht in der Qualifikationsphase angeboten.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht fünfstündig, als Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig zu erteilen.

Schwerpunkt prägendes Profilfach.

Die Umbenennung des Unterrichtsfaches gilt aufsteigend im Jahrgang 11 (Einführungsphase) ab dem Schuljahr 2022/2023.

9.4.2 Schwerpunkt Gesundheit-Pflege

LernbereicheZahl der Wochenstunden
Einführungsphase 11. SchuljahrgangQualifikationsphase
12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Lernbereich - Kernfächer -
Deutsch33 (5) 1)3 (5) 1)
Englisch33 (5) 1)3 (5) 1)
Mathematik2)3 (5) 1)3 (5) 1)
Weitere Fremdsprache444
Lernbereich - Ergänzungsfächer -
Geschichte}2 je ein Halbjahr2 (3) 3)- (3) 3)
Politik--
Religion22 (3) 3)- (3) 3)
Biologie oder Chemie22 (3/5) 4)2 (3/5) 4)
Sport222
Lernbereich - Profilfächer -
Gesundheit-Pflege 5)444
Betriebs- und Volkswirtschaft333
Berufliche Informatik 6)333
Praxis222

Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind fünfstündig zu erteilen.

Gilt ab Schuljahr 2022/2023.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht dreistündig zu erteilen.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht fünfstündig, als Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig zu erteilen.

Schwerpunkt prägendes Profilfach.

Die Umbenennung des Unterrichtsfaches gilt aufsteigend im Jahrgang 11 (Einführungsphase) ab dem Schuljahr 2022/2023.

9.4.3 Schwerpunkt Ökotrophologie

LernbereicheZahl der Wochenstunden
Einführungsphase 11. SchuljahrgangQualifikationsphase
12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Lernbereich - Kernfächer -
Deutsch33 (5) 1)3 (5) 1)
Englisch33 (5) 1)3 (5) 1)
Mathematik2)3 (5) 1)3 (5) 1)
Weitere Fremdsprache444
Lernbereich - Ergänzungsfächer -
Geschichte}2 je ein Halbjahr2 (3) 3)- (3) 3)
Politik--
Religion22 (3) 3)- (3) 3)
Biologie oder Chemie 4)22 (3/5) 5)2 (3/5) 5)
Sport222
Lernbereich - Profilfächer -
Ernährung 6)444
Betriebs- und Volkswirtschaft333
Berufliche Informatik 7)333
Praxis222

Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind fünfstündig zu erteilen.

Gilt ab Schuljahr 2022/2023.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht dreistündig zu erteilen.

Wird nicht in der Qualifikationsphase angeboten.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht fünfstündig, als Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig zu erteilen.

Schwerpunkt prägendes Profilfach.

Die Umbenennung des Unterrichtsfaches gilt aufsteigend im Jahrgang 11 (Einführungsphase) ab dem Schuljahr 2022/2023.

9.4.4 Schwerpunkt Sozialpädagogik

Lernbereiche Zahl der Wochenstunden
Einführungsphase 11. SchuljahrgangQualifikationsphase
12. Schuljahrgang13. Schuljahrgang
Lernbereich - Kernfächer -
Deutsch33 (5) 1)3 (5) 1)
Englisch33 (5) 1)3 (5) 1)
Mathematik2)3 (5) 1)3 (5) 1)
Weitere Fremdsprache444
Lernbereich - Ergänzungsfächer -
Geschichte}2 je ein Halbjahr2 (3) 3)- (3) 3)
Politik--
Religion22 (3) 3)- (3) 3)
Biologie oder Chemie22 (3/5) 4)2 (3/5) 4)
Sport222
Lernbereich - Profilfächer -
Pädagogik-Psychologie 5)444
Betriebs- und Volkswirtschaft333
Berufliche Informatik 6)333
Praxis7)7)2

Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind fünfstündig zu erteilen.

Gilt ab Schuljahr 2022/2023.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht dreistündig zu erteilen.

Sofern eines dieser Fächer Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau ist, ist der Unterricht fünfstündig, als Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig zu erteilen.

Schwerpunkt prägendes Profilfach.

Die Umbenennung des Unterrichtsfaches gilt aufsteigend im Jahrgang 11 (Einführungsphase) ab dem Schuljahr 2022/2023.

Schulen, die den doppeltqualifizierenden Bildungsgang noch nicht eingeführt haben, erteilen in Jahrgang 11 und 12 je 2 Stunden Praxis. Die Einführung der Doppeltqualifizierung gilt ab 1. 8. 2023 an allen Schulen.

Bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase ist ein Betriebspraktikum von 160 Zeitstunden in einer geeigneten sozialpädagogischen Kindertageseinrichtung (Kinder im Alter von 0-10 Jahren) abzuleisten. Nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife oder als Option in den Ferienzeiten sind weitere Praxiszeiten zusätzlich zum Betriebspraktikum im Umfang von 140 Zeitstunden abzuleisten, um gemäß § 7 a Abs. 1 Anlage 7 (zu § 33 BbS-VO) den Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" zu erwerben.

10. Fachschule

10.1
Allgemeine Hinweise

Rahmenvorgaben für den Erwerb der Fachhochschulreife:

  • sprachlicher Bereich 240 Stunden,

  • mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich 240 Stunden,

  • gesellschaftswissenschaftlicher Bereich 80 Stunden.

Diese Stundenvorgaben sind im Rahmen der Lernbereiche der Stundentafel zu erbringen.

10.2
Fachschule - Technik

10.2.1
Die Fachschule - Technik - kann in den folgenden Fachrichtungen geführt werden:

  • Bautechnik,

  • Bergbautechnik,

  • Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik,

  • Elektrotechnik,

  • Farb- und Lacktechnik,

  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,

  • Holztechnik,

  • Informatik,

  • Fahrzeugtechnik,

  • Lebensmitteltechnik,

  • Maschinentechnik,

  • Mechatronik,

  • Medizintechnik,

  • Metallbautechnik,

  • Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik,

  • Schiffbautechnik,

  • Steintechnik,

  • Umweltschutztechnik,

  • Agrartechnik.

10.2.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Technik - in allen Fachrichtungen

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges 1)
Berufsübergreifender Lernbereich14
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Naturwissenschaft
Mathematik
Politik
Berufsbezogener Lernbereich 2)46
mit den Modulen
1Projekte planen, realisieren und auswerten 3)
2Technische Lösungen erweitern 3)
3Technische Lösungen entwickeln 4)
4Technische Lösungen oder Prozesse optimieren 4)
5Produktionsprozesse planen und steuern 5)
6Führungsaufgaben und Personalverantwortung übernehmen 5)
7Qualität prüfen und verbessern 5)
8Ökonomisch und nachhaltig handeln 5)
Insgesamt60

Die einjährige Fachschule Technik wird in Klasse 1 im Umfang von insgesamt 30 Wochenstunden geführt.

In Klasse 2 ist ein Abschlussprojekt mit einem Stundenanteil von 160 Stunden zu bearbeiten. Die Projektarbeit ist ein Teil der schriftlichen Prüfung und wird von den begleitenden Lehrkräften betreut und bewertet. Der Projekttitel und die Projektgesamtnote sind unter Bemerkungen im Zeugnis auszuweisen.

Das Modul ist in Klasse 1 zu unterrichten.

Das Modul ist in Klasse 2 zu unterrichten.

Jeweils zwei Module sind entweder in Klasse 1 oder 2 zu unterrichten und abzuschließen. Die Schule entscheidet vor Beginn des Bildungsganges unter Beachtung der Stundentafel über die entsprechende Verteilung der Module.

Der Unterricht der Klasse 1 der Fachschule Technik - Agrartechnik - wird im Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft mit dem Schwerpunkt Gartenbau und im Schwerpunkt Umweltschutztechnik nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft oder Gartenbau erteilt. Die Klasse 2 der Fachschule Technik - Agrartechnik - wird im Umfang von 30 Wochenstunden geführt.

10.3
Fachschule - Agrarwirtschaft -

10.3.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft oder Gartenbau

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich6
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Berufsbezogener Lernbereich12
- Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben -
mit den Fächern
Naturwissenschaft
Produktions- und Verfahrenstechnik
Naturschutz/Landschaftspflege
Berufsbezogener Lernbereich12
- Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben -
mit den Fächern
Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
Marketing
Insgesamt 1)30

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

10.3.2
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Floristik

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich6
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Berufsbezogener Lernbereich12
- Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben -
mit den Fächern
Naturwissenschaft
Gestaltung
Berufsbezogener Lernbereich12
- Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben -
mit den Fächern
Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
Marketing
Insgesamt 1)30

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

10.3.3
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrarwirtschaft -

10.3.3.1
Stundentafel für die Klasse 1 der zweijährigen Fachschule - Agrarwirtschaft -

Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule -Agrarwirtschaft - erteilt.

10.3.3.2
Stundentafel für die Klasse 2 der zweijährigen Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Marketing

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich7
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Berufsbezogener Lernbereich13
-Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben -
mit den Fächern
Naturwissenschaft
Betriebswirtschaft
Berufsbezogener Lernbereich10
-Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben -
mit den Fächern
Unternehmensführung
Marketing
Optionale Lernangebote
Insgesamt 1)30

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

10.3.3.3
Stundentafel für die Klasse 2 der zweijährigen Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Betriebs- und Unternehmensführung

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich7
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik
Berufsbezogener Lernbereich
- Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben -
mit den Fächern
Naturwissenschaft}8
Produktions- und Verfahrenstechnik
Naturschutz/Landschaftspflege
Optionale Lernangebote0 - 7
Berufsbezogener Lernbereich
-Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben -
mit den Fächern
Betriebswirtschaft}8
Unternehmensführung
Marketing
Optionale Lernangebote0 - 7
Insgesamt 1)30

Im Rahmen des Unterrichts werden Übungen an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt.

10.4
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Betriebswirtschaft -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich15
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Mathematik/Naturwissenschaft
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Berufsbezogener Lernbereich1)45
mit den Modulen
Klasse 1:
-Das Unternehmen im systemischen Kontext analysieren
-Betriebliche Wertströme beurteilen
-Wirtschaftsrechtliche Sachverhalte prüfen
-Mikro- und Makroökonomie als Theorien der Märkte multiperspektivisch anwenden und beurteilen
-Personalwirtschaftliche Führungs- und Entscheidungsprozesse gestalten und steuern 2)
-Berufliche Informatik bei Unternehmensprozessen und -entscheidungen nutzen
Klasse 2:
-Beschaffungs- und Leistungserstellungsprozesse effizient gestalten 2)
-Unternehmensentscheidungen mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen des Controllings steuern
-Differenzierte Marketingkonzepte entwickeln und evaluieren
-Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen
-Unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten und das Unternehmen strategisch führen
-Optionale Lernangebote
Insgesamt60

Wird der Bildungsgang mit Teilzeitunterricht geführt, sind vier Gesamtwochenstunden des berufsbezogenen Lernbereichs als Selbstlernphasen einzuplanen. Hinsichtlich der formalen Strukturierung sind für die Klasse 1 und die Klasse 2 jeweils drei Schulhalbjahre einzuplanen.

Modul kann in Klasse 1 oder 2 unterrichtet werden.

10.5
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Erste Fremdsprache
Zweite Fremdsprache
Politik
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie48
Klasse 1Klasse 2
mit den Modulenmit den Modulen
Veranstaltungsmanagement anwenden und reflektierenBerufliche Bildung im Betrieb systematisch fördern 1) Marketingkonzept entwickeln
Betriebswirtschaftliche Daten aufbereiten Unternehmensgründungsprozesse gestaltenWarenwirtschaftliche Abläufe für den Beverage-Bereich entwickeln und überprüfen
Qualitätsmanagement für den Food-Bereich entwickelnKosten- und Leistungsrechnung anwenden und Handlungsmöglichkeiten im operativen Bereich gestalten
Personal rechtssicher, situationsangemessen und zielorientiert führen 1)
Anlassbezogene Lösungen in einer Projektarbeit entwickeln Optionale Lernangebote
Betriebliche Wertströme dokumentieren und analysieren
Insgesamt60

Die Module können in Klasse 1 oder 2 unterrichtet werden.

10.6
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hauswirtschaft -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich28
- Hauswirtschaftliche Fachaufgaben -
mit den Fächern
Naturwissenschaft
Berufs- und Arbeitspädagogik/Betreuung Versorgung
Berufsbezogener Lernbereich20
- Hauswirtschaftliche Führungsaufgaben -
mit den Fächern
Betriebs- und Unternehmensführung
Zentralfach 1)
Insgesamt 2)60

Das Zentralfach ist nur in Klasse II zu unterrichten. Der Unterricht ist in einem der folgenden Zentralfächer zu erteilen:

  • Management im Großhaushalt,

  • Produktion, Absatz und Fremdenverkehr im hauswirtschaftlichen Betrieb.

Während des Bildungsganges wird ein Betriebspraktikum von insgesamt drei Wochen Dauer durchgeführt.

10.7
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Sozialpädagogik -

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich1)16
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Naturwissenschaften
Mathematik
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie2)42
Klasse 1Klasse 2
mit den Modulenmit den Modulen
Entwicklung professioneller PerspektivenNetzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
Diversität und InklusionIndividuelle Lebenslagen
Professionelle Gestaltung von BildungsprozessenProfessionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung 3)Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 3)
Pädagogische Arbeit mit Gruppen 3)
Optionale Lernangebote 3)Optionale Lernangebote 3)
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
mit den Modulen
Reflexion der Praktischen Ausbildung3
Durchführung der Praktischen Ausbildung 1)
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0 bis 3, 3 bis 6, 6 bis 10, 10 bis 14, 14 bis 21, über 21). Der Umfang in einem Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 180 Zeitstunden.
Insgesamt61

Die für den berufsübergreifenden Lernbereich vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl kann für Schülerinnen und Schüler mit einer Hochschulreife von 16 auf bis zu 10 Stunden reduziert und für zusätzliche praktische Ausbildung verwendet werden. Dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.

Wird der Bildungsgang mit Teilzeitunterricht geführt, sind drei Gesamtwochenstunden des berufsbezogenen Lernbereichs - Theorie als Selbstlernphasen für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Die Module können in Klasse 1 oder 2 unterrichtet werden.

10.8
Stundentafel für die dreijährige Fachschule - Heilerziehungspflege -

LernbereicheGesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich12
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Mathematik/Naturwissenschaft
Politik
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -48
Klasse 1 mit den Modulen16
Modul 1Entwicklungsaufgaben wahrnehmen und begleiten
Modul 2Individuelle Beziehungs- und Bildungsprozesse initiieren
Modul 3Menschen bedürfnisorientiert pflegen
Modul 4Kommunikation als Mittel der Beziehungsgestaltung nutzen
Modul 5Berufsidentität entwickeln
Modul 6Optionale Lernangebote
Klasse 2 mit den Modulen
Modul 7Individuelle Entwicklungsbedingungen beurteilen
Modul 8Individuelle Bildungsprozesse gestalten und reflektieren
Modul 9Menschen unter Einbeziehung vertiefter medizinischer Kenntnisse bedürfnisorientiert pflegen
Modul 10Kommunikative Fähigkeiten unterstützen
Modul 11Team- und Organisationsprozesse gestalten
Modul 12Optionale Lernangebote
Klasse 3 mit den Modulen
Modul 13Entwicklungsprozesse evaluieren
Modul 14Komplexe Bildungsprozesse evaluieren
Modul 15Menschen in besonderen Situationen individuell pflegen, anleiten und begleiten
Modul 16Kommunikative Fähigkeiten im systemischen Kontext
Modul 17Betriebliche Abläufe steuern
Modul 18Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis37,5
Klasse 1 mit dem Modul
Modul P1 Grundlegende heilerzieherische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und reflektieren 12,5
Klasse 2 mit dem Modul
Modul P2 Differenzierte heilerziehungspflegerische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und evaluieren 12,5
Klasse 3 mit dem Modul
Modul P3 Leitungsverantwortung übernehmen12,5
Insgesamt97,5

10.9
Stundentafel für die eineinhalbjährige Fachschule - Heilpädagogik -

LernbereicheGesamtwochenstunden des eineinhalbjährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich7,5
mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Politik
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie -16,5
mit den Modulen
Heilpädagogische Profession 1)
Inklusion und Teilhabe
Organisationsentwicklung und Leitung
Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen I
Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen II
Optionale Lernangebote 2)
Berufsbezogener Lernbereich -21
Heilpädagogisches Handeln3)
mit den Modulen
Heilpädagogische Diagnostik und Beratung I 1)
Heilpädagogische Diagnostik und Beratung II
Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen I 1)
Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen II
Optionale Lernangebote 2)
Insgesamt45

Die Module sind im Teilzeitunterricht im 1. Schuljahr zu unterrichten und im Versetzungs- bzw. Jahreszeugnis zu bewerten.

Die Schule kann die optionalen Lernangebote ausschließlich einem Lernbereich zuordnen.

Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich - Heilpädagogisches Handeln - schließt angeleitete Anwendung und Übungen in der heilpädagogischen Praxis ein. In der Vollzeitausbildung sind zusätzlich 160 Stunden als praktische Ausbildung im heilpädagogischen Arbeitsbereich durchzuführen.

11. Fachschule Seefahrt

11.1
Fachschule - Nautischer Schiffsdienst -

11.1.1
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän NK

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich23
mit den Fächern
Gesellschaft und Kommunikation
Seefahrtbezogene
Naturwissenschaft
Berufsbezogener Lernbereich41,5
mit den Fächern
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung
Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte
Insgesamt64,5

11.1.2
Stundentafel für den verkürzten Bildungsgang Kapitänin/Kapitän NK

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich4
mit dem Fach
Gesellschaft und Kommunikation
Berufsbezogener Lernbereich28,5
mit den Fächern
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung
Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte
Insgesamt32,5

11.1.3
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän NK 500

LernbereicheWochenstunden im Schulhalbjahr
Berufsübergreifender Lernbereich8,5
mit den Fächern
Gesellschaft und Kommunikation
Seefahrtbezogene
Naturwissenschaft
Berufsbezogener Lernbereich23,5
mit den Fächern
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung
Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Insgesamt32

11.1.4
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän BG

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich20,5
mit den Fächern
Gesellschaft und Kommunikation
Seefahrtbezogene
Naturwissenschaft
Berufsbezogener Lernbereich43,5
mit den Fächern
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung
Fischereitechnologie
Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte
Insgesamt64

11.1.5
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän BK

LernbereicheWochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich6,5
mit den Fächern
Gesellschaft und Kommunikation
Seefahrtbezogene
Naturwissenschaft
Berufsbezogener Lernbereich25,5
mit den Fächern
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung
Fischereitechnologie
Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Insgesamt32

11.1.6
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän BKü

LernbereicheWochenstunden im Schulhalbjahr
Berufsübergreifender Lernbereich1,5
mit den Fächern
Gesellschaft und Kommunikation
Seefahrtbezogene
Naturwissenschaft
Berufsbezogener Lernbereich14,5
mit den Fächern
Schiffsführung
Ladungsumschlag und Stauung
Fischereitechnologie
Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord
Insgesamt16

11.2
Fachschule - Technischer Schiffsdienst -

11.2.1
Stundentafel für den Bildungsgang Leiterin/Leiter der Maschinenanlage TLM

LernbereicheGesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges
Berufsübergreifender Lernbereich21,5
mit den Fächern
Gesellschaft und Kommunikation
Seefahrtbezogene
Naturwissenschaft
Berufsbezogener Lernbereich44
mit den Fächern
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
Steuerung des technischen
Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte
Insgesamt65,5

11.2.2
Stundentafel für den verkürzten Bildungsgang Leiterin/Leiter der Maschinenanlage TLM

LernbereicheWochenstunden
Berufsbezogener Lernbereich33,5
mit den Fächern
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Leittechnik
Steuerung des technischen
Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte
Insgesamt33,5

11.2.3
Stundentafel für den Bildungsgang Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist TSM

LernbereicheWochenstunden im Schulhalbjahr
Berufsübergreifender Lernbereich1,5
mit dem Fach
Kommunikation
Berufsbezogener Lernbereich14,5
mit den Fächern
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Leittechnik
Steuerung des technischen Schiffsbetriebs
Insgesamt16

11.2.4
Stundentafel für den verkürzten Bildungsgang Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist TSM

LernbereicheWochenstunden im Schulhalbjahr
Berufsbezogener Lernbereich5
mit den Fächern
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Leittechnik
Steuerung des technischen Schiffsbetriebs
Insgesamt5

11.2.5
Zusatzangebot zum Bildungsgang Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist TSM

LernbereicheWochenstunden
Berufsbezogener Lernbereich5
mit den Fächern
Schiffsbetriebstechnik
Wartung und Instandsetzung
Elektrotechnik, Leittechnik
Steuerung des technischen Schiffsbetriebs
Insgesamt5

11.3
Stundentafel für den Bildungsgang Schiffssicherheitsdienst und Gefahrenabwehr, Befähigungen für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen

LernbereicheGesamtwochenstunden
Sicherheitsgrundausbildung (SGA)}2
Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten (SÜB)
Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen (SLB)
Grundausbildung in der Gefahrenabwehr (SRT)
Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSO)0
Optionale Lernangebote:
Tankerschein Theorie und Praxis
Dynamic Positioning (DP)
Insgesamt2