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  • ab 14.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 13 SchwbRl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst (Schwerbehindertenrichtlinien - SchwbRl)
Amtliche Abkürzung
SchwbRl
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Die Schwerbehindertenrichtlinien treten am 14. 10. 2022 in Kraft. Der Bezugsbeschluss zu a tritt mit Ablauf des 13. 10. 2022 außer Kraft.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung,
Kommunen und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts

- Nds. MBl. Nr. 44/2022 S. 1412