Abschnitt 13 SchwbRl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst (Schwerbehindertenrichtlinien - SchwbRl)
- Amtliche Abkürzung
- SchwbRl
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Die Schwerbehindertenrichtlinien treten am 14. 10. 2022 in Kraft. Der Bezugsbeschluss zu a tritt mit Ablauf des 13. 10. 2022 außer Kraft.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung,
Kommunen und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
- Nds. MBl. Nr. 44/2022 S. 1412