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  • ab 29.06.1931 (aktuelle Fassung)

Art. 10 EvLKiVtr1931

Bibliographie

Titel
Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen
Redaktionelle Abkürzung
EvLKiVtr1931,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300040000000

Die Pfarrstellen fiskalischen Patronats im Gebiet der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union werden bis zu einer neuen Vereinbarung, insbesondere für den Fall des Erlasses des in Artikel 83 der Verfassung des Freistaats Preußen vorgesehenen Gesetzes, nach Benehmen zwischen Staats- und Kirchenbehörde besetzt, soweit nicht die Besetzung einem anderen zusteht. Das Nähere regelt eine besonders zu vereinbarende Anweisung.