Art. 3 EvLKiVtr1931
Bibliographie
- Titel
- Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen
- Redaktionelle Abkürzung
- EvLKiVtr1931,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300040000000
Artikel 2 findet auf die Satzungen der öffentlich-rechtlichen kirchlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung eine von diesem zu bestimmende Behörde tritt.