§ 4 NGastG - Unzuverlässigkeit
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Amtliche Abkürzung
- NGastG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71080
Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung liegt insbesondere dann vor, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die oder der Gewerbetreibende dem Alkoholmissbrauch Vorschub leistet oder infolge eigenen Alkoholmissbrauchs bei der Betriebsführung erheblich beeinträchtigt ist.