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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 ProfArbVRdErl 2024

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von Professorinnen und Professoren im Arbeitsverhältnis
Redaktionelle Abkürzung
ProfArbVRdErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Für die Gewährung von

  • Reisekostenvergütung,

  • Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld,

  • vermögenswirksamen Leistungen,

  • jährlichen Sonderzahlungen,

  • einmaligen Sonderzahlungen

finden die für die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen jeweils geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. § 58 NBG findet ebenfalls entsprechende Anwendung.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 11 Satz 1 des RdErl. vom 30. November 2023 (Nds. MBl. S. 1016)