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  • ab 08.05.2002 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 GBSRdErl

Bibliographie

Titel
Brandschutz in Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, die vom Land Niedersachsen verwaltet werden
Redaktionelle Abkürzung
GBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Durch geeignete Hinweise und Maßnahmen ist darauf hinzuwirken, dass sowohl Beschäftigte als auch Besucherinnen und Besucher durch ihr Verhalten dazu beitragen, Schadenfeuer zu verhindern.