Abschnitt 6 GBSRdErl
Bibliographie
- Titel
- Brandschutz in Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, die vom Land Niedersachsen verwaltet werden
- Redaktionelle Abkürzung
- GBSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
Der Betriebsfähigkeit der Feuerlöscher ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Zur Sicherstellung einer uneingeschränkten Funktionsbereitschaft ist die Instandhaltung der tragbaren Feuerlöscher auf der Basis der DIN 14406 Teil 4 durchzuführen, die auch die Prüfabstände (zwei Jahre) festlegt.
Um Schwierigkeiten bei der Bedienung der Feuerlöscher zu vermeiden, empfiehlt es sich, in einem Betrieb tunlichst nur gleiche Fabrikate oder Typen zu verwenden, verschiedene Systeme aber dann bereitzustellen, wenn die Eigenart einzelner Diensträume dieses notwendig macht.