Abschnitt 7 GBSRdErl
Bibliographie
- Titel
- Brandschutz in Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, die vom Land Niedersachsen verwaltet werden
- Redaktionelle Abkürzung
- GBSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
Die Fragen des Versicherungsschutzes gegen Brandschäden werden in besonderen Richtlinien über die Durchführung des Selbstversicherungsprinzips in der Landesverwaltung geregelt.