Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 08.05.2002 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 GBSRdErl

Bibliographie

Titel
Brandschutz in Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, die vom Land Niedersachsen verwaltet werden
Redaktionelle Abkürzung
GBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Die Fragen des Versicherungsschutzes gegen Brandschäden werden in besonderen Richtlinien über die Durchführung des Selbstversicherungsprinzips in der Landesverwaltung geregelt.