Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.10.1985, Az.: 13 Ta 26/85

Streitwertermittlung; Additionsverbot; Einhaltung der Kündigungsfrist; Nachteilsausgleich

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
28.10.1985
Aktenzeichen
13 Ta 26/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10465
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1985:1028.13TA26.85.0A

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Bei der Streitwertermittlung besteht für den Fall kein Additionsverbot, daß neben dem Antrag auf Einhaltung der Kündigungsfrist ein Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVerfG gefordert wird.