Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.05.1985, Az.: 2 Sa 15/85

Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder ; Anspruch auf Freizeitausgleich; Betriebsratssitzungen; Fahrzeiten; Individuelle Arbeitszeit ; Betriebliche Regelarbeitszeit

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
30.05.1985
Aktenzeichen
2 Sa 15/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10467
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1985:0530.2SA15.85.0A

Fundstellen

  • AiB 1986, 94- 95
  • AiB 1994, 494

Amtlicher Leitsatz

Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen und Fahrzeiten, wenn diese Zeiten außerhalb der individuellen Arbeitszeit, aber innerhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegen.