Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.05.1985, Az.: 2 Sa 15/85
Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder ; Anspruch auf Freizeitausgleich; Betriebsratssitzungen; Fahrzeiten; Individuelle Arbeitszeit ; Betriebliche Regelarbeitszeit
Bibliographie
- Gericht
- LAG Niedersachsen
- Datum
- 30.05.1985
- Aktenzeichen
- 2 Sa 15/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 10467
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LAGNI:1985:0530.2SA15.85.0A
Rechtsgrundlagen
- § 37 Abs. 3 BetrVG
- § 51 BetrVG
Fundstellen
- AiB 1986, 94- 95
- AiB 1994, 494
Amtlicher Leitsatz
Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen und Fahrzeiten, wenn diese Zeiten außerhalb der individuellen Arbeitszeit, aber innerhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegen.