Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 29.08.1988, Az.: 1 A 5/87
Aussiedlung; Aussiedlungsvorhaben; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft; Erschließung; Gülle; Pacht; Pachtvertrag
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 29.08.1988
- Aktenzeichen
- 1 A 5/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 12898
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1988:0829.1A5.87.0A
Rechtsgrundlage
- § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Fundstelle
- BRS 48 Nr. 79
Amtlicher Leitsatz
1. Sollen verschiedene landwirtschaftliche Bauwerke ausgesiedelt werden, ist ein etwa drei Meter breiter, asphaltierter Weg nicht ausreichend.
2. Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist lediglich dann erschlossen, wenn auch die Möglichkeit besteht, die anfallende Gülle auszubringen. Eine Erschließung liegt demnach nicht vor, wenn die erforderliche Fläche nicht auf Dauer zur Verfügung steht. Pachtverträge sind auf mindestens 18 Jahre abzuschließen.