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  • ab 18.03.1992 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BeamtVÜVDf - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Durchführung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
Redaktionelle Abkürzung
BeamtVÜVDf,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046070

Die Verordnung regelt auf der Grundlage des § 107a des Beamtenversorgungsgesetzes diejenigen versorgungsrechtlichen Modalitäten, die den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung der Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die Berücksichtigung von vor der Berufung in das Beamtenverhältnis liegenden Zeiten und die Regelungen beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten.

Im einzelnen