Abschnitt 1 BeamtVÜVDf - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- BeamtVÜVDf,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046070
Die Verordnung regelt auf der Grundlage des § 107a des Beamtenversorgungsgesetzes diejenigen versorgungsrechtlichen Modalitäten, die den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung der Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die Berücksichtigung von vor der Berufung in das Beamtenverhältnis liegenden Zeiten und die Regelungen beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten.
Im einzelnen