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  • ab 01.04.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 7 BAB A 38-S - Bestehende und abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 38-S,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

(1) Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Niedersachsen vom 18. Februar 2002/4. März 2002 zur Regelung der Unterhaltung, der Verkehrssicherungspflicht, der Verkehrslenkung und -beeinflussung sowie des Winterdienstes wird mit In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages aufgehoben.

(2) Soweit zur Durchführung dieses Vertrages künftig weitere Vereinbarungen zu treffen sind, können diese im Wege einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt werden, soweit sie den Regelungen des Staatsvertrages nicht widersprechen.