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  • ab 01.04.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 5 BAB A 38-S - Verkehrsbehördliche Aufgaben

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 38-S,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

Die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit für den in Artikel 1 genannten Bereich obliegt dem Land Niedersachsen. Über den Erlass straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen wird der Freistaat Thüringen umgehend in Kenntnis gesetzt.