Art. 5 BAB A 38-S - Verkehrsbehördliche Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
- Redaktionelle Abkürzung
- BAB A 38-S,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100
Die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit für den in Artikel 1 genannten Bereich obliegt dem Land Niedersachsen. Über den Erlass straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen wird der Freistaat Thüringen umgehend in Kenntnis gesetzt.