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  • ab 01.04.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 9 BAB A 38-S - Ratifikation und In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 38-S,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt (1).

Erfurt, den 22. November 2006

Für den Freistaat Thüringen
Der Minister für Bau und Verkehr
Andreas  T r a u t v e t t e r

Hannover, den 28. November 2006

Für das Land Niedersachsen
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Walter  H i r c h e

(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38

Vom 2. April 2007 (Nds. GVBl. S. 141)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38 vom 7. März 2007 (Nds. GVBl. S. 108) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 am 1. April 2007 in Kraft getreten ist.

Hannover, den 2. April 2007

Niedersächsische Staatskanzlei

Dr. H a g e b ö l l i n g
Staatssekretär