Art. 3 BAB A 38-S - Verkehrssicherungspflicht, Verkehrslenkung und -beeinflussung, Winterdienst
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
- Redaktionelle Abkürzung
- BAB A 38-S,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100
(1) Die Verkehrssicherungspflicht, die Verkehrslenkung und -beeinflussung sowie der Winterdienst obliegen ab dem Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe dem Land Niedersachsen.
(2) Die örtliche Abgrenzung des Winterdienstes im Bereich der Anschlussstelle Arenshausen wird durch die beteiligten Straßenbauämter mittels Verwaltungsvereinbarung geregelt.