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  • ab 01.04.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 3 BAB A 38-S - Verkehrssicherungspflicht, Verkehrslenkung und -beeinflussung, Winterdienst

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 38-S,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

(1) Die Verkehrssicherungspflicht, die Verkehrslenkung und -beeinflussung sowie der Winterdienst obliegen ab dem Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe dem Land Niedersachsen.

(2) Die örtliche Abgrenzung des Winterdienstes im Bereich der Anschlussstelle Arenshausen wird durch die beteiligten Straßenbauämter mittels Verwaltungsvereinbarung geregelt.