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  • ab 01.04.2007 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 38-S,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

Vom 22./28. November 2006 (Nds. GVBl. 2007 S. 109 - VORIS 92100 -) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz vom 7. März 2007 (Nds. GVBl. S. 108)

Präambel

Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, und der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Bau und Verkehr, schließen den folgenden Staatsvertrag:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Gegenstand des Staatsvertrages1
Unterhaltung2
Verkehrssicherungspflicht, Verkehrslenkung und -beeinflussung, Winterdienst3
Koordinierte Baubetriebsplanung, Bauwerksprüfung und Bauwerksverwaltung4
Verkehrsbehördliche Aufgaben5
Durchführung, Haftung und Kosten6
Bestehende und abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen7
Kündigung8
Ratifikation und In-Kraft-Treten9

(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38

Vom 2. April 2007 (Nds. GVBl. S. 141)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38 vom 7. März 2007 (Nds. GVBl. S. 108) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 am 1. April 2007 in Kraft getreten ist.

Hannover, den 2. April 2007

Niedersächsische Staatskanzlei

Dr. H a g e b ö l l i n g
Staatssekretär