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  • ab 17.01.1953 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 17 SondhilfGDVO

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
Redaktionelle Abkürzung
SondhilfGDVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100010100000

Die Krankenkassen fordern Erstattung der durch die Heilfürsorge entstandenen Kosten vierteljährlich von dem für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt des Heilfürsorgeberechtigten zuständigen Sonderhilfsausschuß an.