Abschnitt 18 SondhilfGDVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
- Redaktionelle Abkürzung
- SondhilfGDVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100010100000
Bei der Bemessung der Erwerbsminderung infolge des Personenschadens (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes) hat der Sonderhilfsausschuß von der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben auszugehen; der vor Eintritt des Personenschadens ausgeübte Beruf oder eine bereits begonnene oder nachweisbar angestrebte Berufsausbildung ist zu berücksichtigen.