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§ 55 ZRHO - Verhältnis zu völkerrechtlichen Verträgen

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Die EG-Beweisaufnahmeverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich - soweit nichts anderes vereinbart ist - allen völkerrechtlichen Vereinbarungen mit deutscher Beteiligung vor. Abweichungen ergeben sich aus dem Länderteil.