Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.07.1990, Az.: 4 L 99/89

Schulfahrt; Schulrechtliche Bestimmungen; Angemessener Rahmen; Hilfebedürftiges Kind; Sozialhilfe; Einzelfall; Gewährung finanzieller Hilfe; Pädagogische Notwendigkeit der Veranstaltung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
06.07.1990
Aktenzeichen
4 L 99/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12962
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:0706.4L99.89.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 26.10.1988 - 3 A 38/87

Fundstellen

  • FEVS 42, 79
  • ND MBl 1991, 127
  • info also 1992, 209

Amtlicher Leitsatz

Hält sich eine Schulfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen und des Üblichen, ist grundsätzlich auch einem hilfebedürftigen Kind mit Mitteln der Sozialhilfe zu ermöglichen, an der Fahrt teilzunehmen, ohne daß im konkreten Einzelfall noch zu prüfen ist, ob dem Kind wesentliche Nachteile drohen, wenn es an der Veranstaltung nicht teilnimmt, und ob die Veranstaltung pädagogisch notwendig oder nützlich ist.