Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.07.1990, Az.: 1 C 11/88

Anfechtung; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Gemeinde; Festsetzung; Mischgebiet; Gewerbegebiet; Übergang; Vortäuschung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
22.07.1990
Aktenzeichen
1 C 11/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:0722.1C11.88.0A

Fundstelle

  • BRS 50 Nr. 18

Amtlicher Leitsatz

Die Anfechtung eines Bebauungsplans durch die Nachbargemeinde ist zulässig. Die Anfechtung kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Festsetzung eines Gebietes als "Mischgebiet" nur erfolgte, um einen weichen Übergang zum angrenzenden Gewerbegebiet vorzutäuschen.