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  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 ZKRFördRdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ZKRFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Zuwendungsempfänger sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist (Bezugsquelle: LSN, aktuellster Datenstand, Datenbestand Einwohnermeldeamt).

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8.1 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 25. August 2022 (Nds. MBl. S. 1281)